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Verwendung von Absturzsicherung


ALLGEMEINES ZU ABSTURZSICHERUNG

Absturzkanten und große Höhen bringen immer ein Unfallrisiko mit sich, deshalb ist bei Arbeiten in der Höhe auf die geeignete Absturzsicherung zu achten. Dazu zählen jegliche Maßnahmen, die dazu dienen, einen Absturz in Bereichen mit großem Verletzungsrisiko zu verhindern.

Beispiele dafür sind dauerhafte technische Schutzbauten z. B. fixe Geländer oder individuelle anwendbare Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).  Die Begriffe „Persönliche Schutzausrüstung“, „Auffangsysteme“, „Haltesysteme“, „Arbeitsplatzpositionierung“ uvm. werden häufig in der Fachwelt verwendet. Auch der Begriff „Anseilschutz“ ist in der Praxis weit verbreitet und wird in den Unfallverhütungsvorschriften verwendet.  


FAQ zur Verwendung von Absturzsicherung

Unter PSA versteht man die Persönliche Schutzausrüstung. Diese kann in drei Kategorien unterteil werden.
Kategorie I:
Hier handelt es sich um geringfügige Risiken wie z. B. leichte Stöße oder Sonneneinstrahlung. Diese können grundsätzlich vom Anwender selbständig eingeschätzt werden. Für die Einhaltung der Bestimmungen ist alleinig der Hersteller der Schutzausrüstung verantwortlich. Beispiele für Schutzausrüstung der Kategorie I sind Schutzbrillen oder Arbeitshandschuhe.
Kategorie II:
PSA der zweiten Kategorie müssen, bevor diese auf den Markt kommen, von einer unabhängigen Prüfstelle zertifiziert werden. Beispiele für den Schutz vor mittleren Risiken sind Helme oder Gehörschutz.
Kategorie III:
Die höchste Kategorisierung von PSA ist mit hohen Risiken bzw. tödlichen Gefahren verbunden. Die Schutzausrüstung ist komplex und zusätzlich zu der Zertifizierung von Kategorie II, werden Produkte für die Kategorie III durch eine stichprobenartig, durchgeführte Fertigungsprüfung kontrolliert. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist ein klassisches Beispiel dafür. Dazu zählen Auffanggurte, Höhensicherungsgeräte etc.


  • Kopfschutz
  • Absturzsicherung
  • Atemschutz
  • Handschutz
  • Hautschutz
  • Gehörschutz
  • Augen- und Gesichtsschutz 
  • Schnitt- und Stechschutz
  • Fuß- und Knieschutz
  • Schutzkleidung


Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gewährleistet die Sicherheit für Personen bei Arbeiten in großen Höhen. Sie schützt den Anwender im Fall eines Absturzes, indem sie den Sturz entweder verhindert (Rückhaltesystem) oder den freien Fall auffängt (Auffangsystem). Diese individuelle Absturzsicherung kommt zum Einsatz, wenn die Verwendung von kollektiven Sicherungsmaßnahmen wie Seitenschutz, Fanggerüsten oder Auffangnetzen nicht möglich ist.

Zur Ausrüstung zählt die Verankerung bzw. das Anschlaghilfsmittel, die Körperhaltevorrichtung (=Gurt) und das Verbindungsmittel.


Personen die Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen sowie Arbeiten in der Höhe bzw. Tiefe durchführen müssen vor oder bei einem möglichen Absturz geschützt werden.
Wenn es nicht möglich ist, die Gefährdung von Mitarbeitern durch technische oder organisatorische Maßnahmen zu verhindern, schreibt die DGUV „Grundsätze der Prävention“ die Verwendung von PSA vor.
Die vom Arbeitgeber bereitgestellte Schutzausrüstung musst vom Arbeitnehmer unbedingt getragen werden.

Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz müssen Gefahren immer direkt an der Quelle beseitigt oder entschärft werden.
Wo dies nicht möglich ist bzw. allein nicht zum Ziel führt, müssen Sie ergänzende organisatorische und personenbezogene Maßnahmen – in dieser Reihenfolge – ergreifen: 

Das „TOP-Prinzip“.

  • Technische Maßnahmen
    z. B. Abschrankung von Quetschstellen, Lichtschranken an beweglichen Maschinenteilen, Kapselung einer Lärmquelle ... 
  • Organisatorische Maßnahmen
    z. B. Trennung von Fußwegen und Gabelstapler-Fahrwegen im Produktionsbereich, Sichtprüfung von Elektrowerkzeugen vor jeder Benutzung, Beschränkung der Arbeitszeit bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung, Bildschirmpausen 
  • Personenbezogene Maßnahmen
    z. B. Benutzung Persönlicher Schutzausrüstungen, Sicherheitsunterweisungen …