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Absturzsicherung Dach

Neben Dachdeckern arbeiten auch Zimmerleute oft an absturzgefährdeten Orten wie dem Dachstuhl. Um einen Absturz bei der Arbeit dort zu vermeiden, wird eine Ausrüstung benötigt, die den entsprechenden Anforderungen gerecht wird. Zur Schutzausrüstung zählen nicht nur Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz wie Gurte, sondern beispielsweise auch Anschlagpunkte die speziell zur Befestigung an Holzkonstruktionen entwickelt wurden.

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DACHDECKER UND ZIMMEREI

Die Arbeitsorte von Dachdeckern und Zimmerleuten zählen fast immer zu absturzgefährdeten Bereichen. Dies können arbeiten in der Höhe wie beispielsweise Dachdecken, Dachstühle richten aber auch Lichtkuppeln austauschen sein. Der Kauf einer geeigneten Absturzsicherung ist dazu unbedingt notwendig. Dabei ist zu beachten, dass Maßnahmen zum Kollektivschutz wie Geländer, Laufbrücken oder Netze gegenüber Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vorgezogen werden müssen. Nur wenn die Verwendung von Kollektivschutzsysteme technisch oder organisatorisch bei den durchzuführenden Dacharbeiten nicht möglich ist, kommt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zum Einsatz. 

Teile der PSAgA im Handwerk

Als Teil der PSAgA wird der Auffanggurt des Anwenders an einem Anschlagpunkt (z.B.: Sekurant), die speziell für die Sicherung am Dach konzipiert sind, fixiert. Zur weiteren Ausrüstung des Persönlichen Absturzsicherung-Set zählt noch ein Bandfalldämpfer, der die auftretenden Kräfte beim Sturz reduziert, ein Seil oder einen dazugehörigen Seilkürzer für eine optimale Seilspannung.


Häufige Fragen zur Sicherheit für Dachdecker und Zimmerer
Die Absturzsicherung bei Dachdecker- oder Zimmereiarbeiten ist laut den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR unabhängig von den Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft (BGV) der Bauwirtschaft. 
Ab einer Absturzhöhe von zwei Metern ist die Einrichtung einer Schutzausstattung nötig. Gemäß der DIN-Norm EN 4426 müssen Verkehrswege auf Dachflächen, mit einem Abstand unter 2 Metern zur Absturzkante, bereits ab einer Fallhöhe von 1 Meter mit einer Absturzsicherung ausgerüstet sein. Außerdem ist eine Absturzsicherung für Dacharbeiten ab einer Dachneigung von 20 Grad grundsätzlich vorgeschrieben. 

Die konkrete Absturzgefahr muss immer durch eine fachmännisch durchgeführte Gefährdungsanalyse ermittelt werden und legt die möglichen Systeme zur Absturzsicherung fest.
Ein Kollektivschutz, der eine oder mehrere Personen bei Dacharbeiten vor Absturz schützt, etwa ein Sicherheitsgeländer, hat grundsätzlich Vorrang vor Anschlageinrichtungen für PSAgA. Wenn eine Montage technisch möglich ist, muss eine Kollektivschutzmaßnahme umgesetzt werden. Der Vorteil ist, dass in einem solchen gesicherten Bereich eine uneingeschränkte Anzahl an Personen am Dach arbeiten kann. Schutznetze, Laufbrücken und Arbeitsstege sowie Seitenschutzgeländer können für das kollektive Sichern am Dach verwendet werden. 
Wo das nicht möglich ist bzw. allein nicht zum Ziel führt, müssen ergänzende organisatorische und personenbezogene Maßnahmen – in dieser Reihenfolge, geregelt nach DIN EN 446 – ergriffen werden:
Das „TOP-Prinzip“
T Technische Maßnahmen: Absperrungen und Umwehrungen
O Organisatorische Maßnahmen: Schutznetze, Auffangeinrichtungen oder Schutzwände
P Personenbezogene Maßnahmen: Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Wenn für dachdeckende Personen der Einsatz von kollektiven Absturzsicherungen oder Auffangvorrichtungen nicht möglich ist, kommt nach dem TOP-Prinzip eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz. Sie dient als Sammelbegriff für alle sicherheitsrelevanten Ausrüstungsgegenstände zur Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit des Dachdeckers oder Zimmerers.

Für die richtige Verwendung von PSAgA muss der Gurt des Absturzsicherungssets an den Träger angepasst werden. Zusätzlich zum Gurtzeug zählt zur Ausrüstung außerdem ein Verbindungsmittel zum Anseilen, zudem ist ein Bandfalldämpfer ratsam, da durch diesen die Kräfte bei einem Sturz auf die verunfallte Person stark reduziert werden. Häufig ist ein Falldämpfer in das Verbindungsmittel integriert.
Die Anschlageinrichtung ist meist als Anschlagpunkt fest auf dem Dach oder der Fassade montiert. Bei Flachdächern werden oft feste Anschlagpunkte, sogenannte Sekuranten oder Seilsysteme, verwendet. Der Unterschied der Systeme ist laut DGUV Information 201-056, dass der Sekurant ein starrer Anschlagpunkt, mit einer einzelnen Anschlagöse ist. Seilsysteme hingegen können als "bewegliche Anschlagpunkte" gesehen werden, die dem Anwender die Möglichkeit bieten, sich frei über Teilbereiche oder die gesamte Strecke der Anschlageinrichtung zu bewegen. 

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Bestandteile Absturzsicherung Dach und Zimmerei

HöHENPASS bietet vielseitige Sicherheitslösungen wie Kollektivschutzmaßnahmen und Individualschutzausrüstung an. Das Produktsortiment ist auf die besonderen Anforderungen von Dacharbeiten abgestimmt und besticht durch maximalen Schutz, hohe Qualität und einfache Handhabung. 

Die folgende Übersicht beschreibt grundsätzliche Kollektivschutzmaßnahmen für Dach & Zimmerei: 


Absturzsicherung
Erklärung
Zertifizierung
Absperrungen zum AbsturzIn Form von Geländern, Brüstungen oder ähnlichen Konstruktionen sind Absperrungen Maßnahmen der Absturzsicherung. Eine Absperrung kann laut BG Bau eine Kette oder Seil sein. Sie soll grundsätzlich alle Personen zu schützen, vor allem auch wenn diese über keine weitere Ausrüstung oder fachliche Kenntnisse als Höhenarbeiter verfügen. 
DurchsturzsicherungÖffnungen, wie Lichtkuppeln, Dachfenster oder Durchführungen während der Arbeitsphase oder auch später.
LaufbrückeLaufbrücken dienen zur Überbrückung zwei räumlich getrennter Orte. Sie werden benötigt, wenn die Dachfläche oft begangen werden muss. Nicht nur während Bauarbeiten, sondern auch bei regelmäßigen Wartungsarbeiten am Dach.

Kollektive Auffangeinrichtung Diese ist bestimmt als: „Einrichtung, die abstürzende Personen auffängt und vor tieferem Absturz schützt. Zum Beispiel mithilfe von Auffangnetzen.ASR A2.1 - technische Regeln für Arbeitsstätten
SchutzgeländerDie Befestigung kann auf verschiedene Arten umgesetzt werden. Temporär mit Zwingen und Gewichten oder dauerhaft mit Verbindung zum Dach. Eine weitere Möglichkeit sind selbstragende Systeme. Es gibt drei Kategorien von Schutzgeländern auf Dächern:

• Klasse A – Dachneigung bis 10°
• Klasse B – Dachneigung bis 30°
Bei einer Absturzhöhe unter 2 m können Klasse B – Schutzgeländer auch bis zu 60° Dachneigung eingesetzt werden.
• Klasse C – Dachneigung zwischen 30° und 45°
Bei einer Absturzhöhe unter 5 m können Klasse C – Schutzgeländer auch zwischen 45° und 60° Dachneigung eingesetzt werden
Temporäre Schutzgeländer: EN ISO 12274-Klasse A

Permanente Schutzgeländer: DIN EN ISO 14122-3 und DIN EN 13374 – Schutzklasse A

Selbsttragende Schutzgeländer: DIN EN ISO 14122-3 und DIN EN 13374: 2013
SeitenschutzgeländerDurch Seitenschutzgeländer wird der Absturz verhindert, da durch die Installierung die Absturzkante nicht erreicht werden kann. Innerhalb eines geschützten Bereichs kann sich der Anwender somit frei bewegen.DIN EN 13374

Bilder zu den Schutzmöglichkeiten

Kollektivschutz zur Durchsturzsicherung bei Lichtkuppeln


Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz


Permanente Absturzsicherung auf einem Flachdach



Bestandteile Absturzsicherung Dach und Zimmerei

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Anwender profitieren von der umfangreichen Auswahl im HöHENPASS Onlineshop für PSAgA, zusammengestellt von ausgebildeten Fachkräften. Dadurch bietet HöHENPASS die perfekte Sicherheitslösung für jeden Anwender und jede Arbeitssituation. In der folgenden Übersicht werden die Bestandteile der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz erklärt:


Absturzsicherung
Erklärung
Zertifizierung
AuffanggurtAbgestimmt auf den Träger, leitet ein Auffanggurt die Kräfte, die bei einem Sturz auftreten über die Beinschlaufen hin zu den unteren Gliedmaßen, um sensiblere Körperteile zu schützen. DIN EN 361
VerbindungsmittelEs handelt sich dabei um die Verbindung zwischen dem Auffanggurt und dem Anschlagpunkt. Verbindungsmittel können flexible Seile oder Gurtbänder, aber auch ein Höhensicherungsgerät sein und sind in der DGUV Regel 112-198 geregelt.DIN EN 354, EN 355 und EN 360
AnschlagpunktDie Befestigung kann temporär oder dauerhaft sein.
Für die unterschiedlichen Untergrundmaterialien gibt es die passende Anschlageinrichtung. Unterschiede gibt es zudem in der Bewegungsmöglichkeit. Ein Anschlagpunkt (z.B.: Sekurant) verfügt über eine einzelne fixe Anschlagöse. Während ein Gleiter bei Seil- oder Schienensicherungssysteme den Anwender über die Strecke der Anschlageinrichtung frei bewegen lässt.
DIN EN 795
Sicherheitsdachhaken als AnschlagpunktFür Arbeiten auf Steildächern bieten Sicherheitsdachhaken eine Befestigungsmöglichkeit für Dachdecker und Zimmerer. Hinsichtlich der Belastungsrichtung unterscheidet man zwischen Typ A und Typ B.DIN EN 517
Schutzhelm Dient als Schutz vor herabfallenden Gegenständen und schützt den Kopf bei einen möglichen Aufprall.
DIN EN 397