BG Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft - BG
Die Berufsgenossenschaft (kurz BG) ist eine Versicherung für Arbeitnehmer. Die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Der Ursprung der Berufsgenossenschaften reicht zurück auf das Jahr 1881. Kaiser Wilhelm I. sieht sich in diesem Jahr veranlasst (aufgrund des wachsenden Einflusses der Sozialdemokratie) mit dem Reichstag Gesetze zur finanziellen Absicherung der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall und Invalidität zu beschließen. Im Jahr 1884 beschließt der Reichstag das Unfallversicherungsgesetz, welches die gesetzliche Unfallversicherung als zweite Säule der deutschen Sozialversicherung aufzeigt. Erst 1997 wurde das Unfallgesetz von 1884 durch das Sozialgesetzbuch VII abgelöst und gilt bis heute.
Die drei großen Aufgaben der Berufsgenossenschaft sind: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung.
Ebenso haben die Berufsgenossenschaften das Recht Unfallverhüttungsvorschriften zu erlassen (§15 Abs.1 Sozialgesetzbuch VII). Das sogenannte autonome Recht der Unfallversicherungsträger.
Die Berufsgenossenschaften wurden eingeteilt in:
BG RCI - Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
BG HM – Berufsgenossenschaft Holz und Metall
BG ETEM – Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
BG HW – Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
BG Verkehr – Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege