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BG Berufsgenossenschaft


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

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Berufsgenossenschaft - BG

Die Berufsgenossenschaft (kurz BG) ist eine Versicherung für Arbeitnehmer. Die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Der Ursprung der Berufsgenossenschaften reicht zurück auf das Jahr 1881. Kaiser Wilhelm I. sieht sich in diesem Jahr veranlasst (aufgrund des wachsenden Einflusses der Sozialdemokratie) mit dem Reichstag Gesetze zur finanziellen Absicherung der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall und Invalidität zu beschließen. Im Jahr 1884 beschließt der Reichstag das Unfallversicherungsgesetz, welches die gesetzliche Unfallversicherung als zweite Säule der deutschen Sozialversicherung aufzeigt. Erst 1997 wurde das Unfallgesetz von 1884 durch das Sozialgesetzbuch VII abgelöst und gilt bis heute.

Die drei großen Aufgaben der Berufsgenossenschaft sind: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung.

Ebenso haben die Berufsgenossenschaften das Recht Unfallverhüttungsvorschriften zu erlassen (§15 Abs.1 Sozialgesetzbuch VII). Das sogenannte autonome Recht der Unfallversicherungsträger.

Die Berufsgenossenschaften wurden eingeteilt in:

BG RCI - Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

BG HM – Berufsgenossenschaft Holz und Metall

BG ETEM – Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

BG HW – Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

BG Verkehr – Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege