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ABLEGEREIFE DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ


ALLE INFORMATIONEN ZUR ABLEGEREIFE VON PSAgA

Ohne geht es nicht: An Arbeitsplätzen mit Absturzrisiko, die nicht kollektiv gesichert sind, ist die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz zwingend notwendig. Zwingend notwendig ist auch die ordnungsgemäße Verwendung der PSA. Aus diesem Grund beschäftigen wir uns in diesem Beitrag mit folgenden Fragen: 

  • Warum gibt es Ablegereife von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz? 
  • Gibt es PSA ohne Ablegereife? 
Wir bringen hier Licht ins Dunkel mit Informationen von Herstellern und dem Gesetzgeber.

ALLGEMEINES ZUR ABLEGEREIFE

Die Ablegereife bei Anschlagmitteln bedeutet, dass festgelegte Verschleißmerkmale erreicht worden sind und das Sicherungsmittel deshalb nicht mehr verwendet werden darf. Ihr Leben hängt nicht also nur von der sachgemäßen Anwendung Ihrer PSAgA ab, sondern auch vom Zustand der Schutzausrüstung selbst. 

Neben der jährlichen Kontrolle von einem Sachkundigen nach DGUV G 312-906 sollten Sie daher Ihre Ausrüstung vor jedem Einsatz einer visuellen Kontrolle unterziehen und prüfen ob die Schutzausrüstung noch einsetzbar ist.

SICHTWEISE DER BG BAU

Rechtliche Grundlage für die Beschränkung der Einsatzdauer von PSA ist die PSA Richtline (89/686/EG) sowie die EN 365. Die PSA Richtlinie sieht vor, dass jeder Hersteller in den Gebrauchsanleitungen der Produkte auch Angaben zur Gebrauchsdauer macht. In der DIN EN 365 regelt sich die regelmäßige Überprüfung durch einen Sachkundigen. Daneben ist die Einsatzdauer von PSA in Deutschland in der Berufsgenossenschaftlichen Richtlinie 198 geregelt.

In Punkt. 6.8 ist geregelt: " Aus Chemiefasern hergestellte Gurte und Verbindungsmittel unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung. Diese Alterung der Materialien kommt insbesondere von der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen und anderen Umwelteinflüssen.“ Weiterhin: „Nach den bisherigen Erfahrungen kann unter normalen Einsatzbedingungen bei Gurten von einer Benutzungsdauer von 6 bis 8 Jahren und bei Verbindungsmitteln (Seil/Bänder) von einer Benutzungsdauer von 4 bis 6 Jahren ausgegangen werden."

Aktualisierung September 2019:

Die BG weicht von Ihrer Vorgabe zur Nutzungsdauer ab und überträgt dies den jeweiligen Herstellern. Auszug DGUV Regel 112-198 - "Dazu gibt der Hersteller das Datum der Ablegereife auf der PSA gegen Absturz an. Alternativ kann die PSA gegen Absturz mit Monat und Jahr der Herstellung gekennzeichnet sein, wobei zur Bestimmung der Ablegereife alle zweckdienlichen Angaben in der Gebrauchsanleitung aufgeführt sein müssen."

SICHTWEISE DER HERSTELLER

Jeder Hersteller versucht natürlich einen Marketingvorteil aus der Lebensdauer seiner Produkte zu ziehen. Die Angaben dazu reichen von ehemaligen BG Grundlagen bis hin zu keiner Ablegereife. Wir haben versucht eine Übersicht zu erstellen je nach Herstellerangaben. DiesE werden ständig überarbeitet, sodass der jeweilige Blick in die Anleitung nicht gänzlich erspart bleibt.

SICHTWEISE VON HöHENPASS

Generell ist es auch für uns schwierig eine pauschale Antwort zur Ablegereife zu geben. Sicher sind Gurte und Verbindungsmittel, die nie benutzt wurden, sachgerecht gelagert und keinen Witterungsbedingungen ausgesetzt länger nutzbar, als Produkte, die jeden Tag genutzt werden. Trotzdem erreichen alle textilen Ausrüstungsgegenstände und Kunststoffteile irgendwann durch äußere Einflüsse, wie Licht oder auch Alterung eine gewisse "Lebensgrenze".

Die BG gibt Empfehlungen sicher daher nicht ganz ohne Grund. Abweichungen hiervon werden von den Prüfstellen hinterfragt und müssen technisch begründet und nachvollziehbar sein. Im Falle eines Schadens ist davon auszugehen, dass sich auch Gerichte an den Regeln der Berufsgenossenschaft orientieren und technisch nicht belegte Abweichungen kritisch sehen.

Vollkommen auf die Beachtung der Ablegereife zu verzichten halten wir, bei aktuell geltendem Recht und Vorschriften, für rechtlich unzulässig und verantwortungslos gegenüber den Nutzern.

Anders verhält es sich bei Metall/Hardware (Karabiner, Umlenkrollen etc.). Diese Teile haben eine unbegrenzte Lebensdauer, müssen aber ebenfalls einmal pro Jahr überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden, sofern Mängel sichtbar sind. Die jährliche Revision jedes Ausrüstungsgegenstandes muss schriftlich festgehalten werden.

Kriterien für das Ablegen Ihrer Ausrüstung können auch ein Fall aus größerer Höhe, Kontakt mit chemischen Stoffen oder scharfen Kanten sowie Einschränkungen der Funktionalität sein.

Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Verfügung. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular für Ihre Anfrage. Auch eine Übersicht einiger Hersteller steht Ihnen hier zum Download bereit.