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Anpassung der Norm DIN EN 795 und Veröffentlichung der Norm EN 17235


Um Arbeiter vor einem Sturz in die Tiefe zu schützen, ist eine zuverlässige Absturzsicherung bei Arbeiten auf Gebäuden und Dächern unerlässlich. Hierfür bieten sich unter anderem permanente Anschlageinrichtungen an, die fest am Bauwerk installiert werden. Eine wichtige Veränderung in diesem Bereich betrifft die Anpassung der DIN EN 795 und die Veröffentlichung der Norm prEN 17235. Diese Neuerung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Einstufung und Verwendung von Anschlageinrichtungen: Permanente Anschlageinrichtungen gelten nun nicht mehr als Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), sondern werden als Bauprodukt klassifiziert.


HöHENPASS auf dem Fachkongress für Absturzsicherung in Dortmund

Das gesamte Außendienstteam von HöHENPASS war kürzlich auf dem 8. Deutschen Fachkongress für Absturzsicherheit in Dortmund vertreten und hat dort erstmalig von der wesentlichen Änderung einiger Normen erfahren. Diese Veranstaltung bot unserem Team die Möglichkeit, sich aus erster Hand über die Auswirkungen der neuen Regelungen zur EN 795 und EN 17235 zu informieren und direkt mit anderen Experten über die zukünftige Umsetzung in der Praxis zu sprechen.


Was bedeutet die Norm EN 17235 und die Einstufung als Bauprodukt?

Vor der Einführung der EN 17235 wurden viele Anschlageinrichtungen, insbesondere temporäre Systeme, als Teil der PSA betrachtet, also als Ausrüstung, die von den Arbeitern selbst getragen oder verwendet wird. Dies hat sich mit der neuen Norm EN 17235 geändert: Permanente Anschlageinrichtungen, die fest am Bauwerk montiert werden, werden nun als Bauprodukte definiert. Die neue Regelung stellt sicher, dass bereits bei der Planung eines Bauwerks eine umfassende Sicherheitsstrategie entwickelt wird, die die Installationen dieser Systeme berücksichtigt.

Die neue Norm EN 17235 – Permanente Absturzsicherungen am Bauwerk

Die EN 17235 ist eine neue Norm, die spezifische Anforderungen für permanente Absturzsicherungssysteme festlegt, die fest am Bauwerk installiert werden. Diese Systeme müssen sicherstellen, dass die Kräfte, die bei einem möglichen Sturz auf sie einwirken, zuverlässig abgeleitet werden können. Eine sachgerechte Montage ist hierbei unerlässlich, um die volle Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Bereits bei der Bauplanung ist es wichtig, die richtige Auswahl und Positionierung von Anschlageinrichtungen unter Berücksichtigung der späteren Arbeiten festzulegen.

Untergliederung der EN 17235: 


  • Einzelanschlageinrichtungen der Typen AL, AH und AR: 

Diese Anschlageinrichtungen dienen als Befestigungspunkte, an denen Personen sich anhand ihrer PSAgA befestigen können. Sie sind besonders für Situationen geeignet, in denen die Gefahr eines Absturzes besteht, wie z. B. auf Dächern oder an Fassaden.


  • Sicherheitsdachhaken Typ B: Die Dachhaken ermöglichen es, sich bei Arbeiten auf Dächern oder an hohen Gebäuden sicher mithilfe von PSAgA zu befestigen. Sie werden außerdem dazu genutzt, um Leitern anzulegen.


  • Seilsicherungssysteme der Typen CL und CH: Die fest am Bauwerk montierten Systeme bestehen aus einem Seil, das an festen Anschlagpunkten angebracht ist, und ermöglichen eine kontinuierliche Sicherung entlang einer bestimmten Strecke. Besonders auf langen Gebäudeflächen oder Dächern sind solche Seilsicherungssysteme von großem Nutzen, da sie eine flexible und dennoch sichere Bewegung entlang der Absturzkante erlauben.


  • Schienensicherungssysteme Typ DH und Typ DR:  Diese Systeme bieten eine sichere Schienenführung, entlang derer sich Personen bewegen können, ohne dabei die Verbindung zur Sicherung zu verlieren. Sie sind besonders für Bereiche geeignet, in denen kontinuierliche Bewegungen erforderlich sind, wie z. B. an Industrieanlagen oder auf großen Dachflächen.

Angepasste Norm EN 795 – Temporäre Absturzsicherungen

Im Gegensatz dazu regelt die DIN EN 795 weiterhin die Anforderungen für temporäre Anschlageinrichtungen, die nicht fest mit dem Bauwerk verbunden sind. Diese temporären Systeme werden als PSA betrachtet und kommen oft bei Wartungs- oder Bauarbeiten zum Einsatz, bei denen keine dauerhafte Absturzsicherung vorhanden ist. Die Anpassung der DIN EN 795 sorgt dafür, dass auch diese temporären Anschlageinrichtungen weiterhin höchsten Sicherheitsanforderungen genügen.

Was bedeuten die Änderungen?

Die Neuerungen in der Norm EN 17235 und die Anpassungen der EN 795 sind von großer Bedeutung für die gesamte Bauindustrie. Sie schaffen klare Vorgaben für die Gestaltung, Installation und Nutzung von Bauprodukten zur Absturzsicherung. Unternehmen und Bauherren müssen sicherstellen, dass ihre Sicherungssysteme diesen Normen entsprechen. 

Für Bau-bzw. Höhenarbeiter bedeutet dies eine höhere Sicherheit, da die Normen die Installation und Nutzung von Sicherungssystemen klar definieren.

Fazit 

Mit der Einführung der neuen Norm EN 17235 und der Anpassung der Norm EN 795 wurden zwei zentrale Normen zur Absturzsicherung im Bauwesen modernisiert. Die Neuerung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Sicherheit auf Baustellen und bei Arbeiten auf Dächern und Fassaden. Permanente Anschlageinrichtungen werden nun als Bauprodukt definiert, was sie von der persönlichen Schutzausrüstung abgrenzt und ihre Installation und Nutzung klar regelt. Für Bauherren, Architekten und Sicherheitsbeauftragte bedeutet dies eine höhere Planungssicherheit und eine verbesserte Integration von Absturzsicherungssystemen in den Bauprozess.

Bei Fragen zur permanenten Absturzsicherung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne hier zur Verfügung. Wir bieten fachkundige Beratung, professionelle Montage und regelmäßige Revisionen direkt vor Ort durch unsere Experten.