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DIE NEUE VERSION DER DGUV INFORMATION 201-056


vom 07.04.2026
Absturzsicherung auf Dächern ist ein zentrales Thema im Arbeitsschutz, doch mit der Neufassung der DGUV Information 201-056 ändert sich nun einiges. Seit ihrer Veröffentlichung im Dezember 2025 gibt die aktualisierte Information „Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern – Planungsgrundlagen zur Auswahl von Absturzschutzsystemen auf Dächern" neue Handlungsempfehlungen vor. Wer in der Branche tätig ist, ob als Planer, Monteur, Betreiber oder Arbeitgeber, sollte die wichtigsten Neuerungen kennen und verstehen, was sich konkret ändert.

Warum wurde die DGUV Information überholt?

Die bisherige Fassung der DGUV Information 201-056 stammte aus einer Zeit, in der die Nutzung von Dachflächen noch deutlich einfacher strukturiert war. Doch die Realität auf Deutschlands Dächern hat sich verändert: Photovoltaikanlagen, Dachbegrünungen, Lüftungsanlagen und andere technische Gebäudeausstattungen machen das Dach heute zu einem viel intensiver genutzten Arbeitsbereich als früher. Gleichzeitig wurde auf europäischer Ebene mit der EN 17235 kürzlich eine neue Norm veröffentlicht, die speziell für fest verbaute, permanente Anschlageinrichtungen verfasst wurde. Bisher regelte die EN 795 sowohl mobile als auch ortsfeste Systeme in einer gemeinsamen Norm. Die EN 17235 löst die EN 795 nun für den Bereich der ortsfesten Systeme ab und bringt neue technische Anforderungen, neue Prüfverfahren und eine komplett neue Terminologie mit sich. Nur mobile Systeme bleiben weiterhin unter der EN 795. Und da die DGUV Information 201-056 als Planungshilfe erklärt, welche Absturzsicherung wann sinnvoll ist und wie sie ausgewählt werden sollte, musste auch sie demnach zwangsläufig aktualisiert werden. Ein weiterer Grund für die Überarbeitung: In der Praxis fehlte es bislang an klaren, nachvollziehbaren Kriterien, wann welche Art von Absturzsicherung erforderlich ist. Die neue Richtlinie schafft hier mit einem standardisierten Bewertungsprozess und verbindlichen Ausstattungsklassen deutlich mehr Transparenz und Verbindlichkeit.

Für wen ist die DGUV Information interessant?

Die neue DGUV Information 201-056 betrifft eine breite Gruppe von Fachleuten und Verantwortlichen rund um das Thema Dachsicherheit:

  • Planer und Architekten müssen künftig bereits in der Entwurfsphase Absturzsicherungssysteme als festen Bestandteil der Gebäudeplanung berücksichtigen. Das bedeutet: Eine Dachfläche darf nicht mehr einfach mit Photovoltaikanlagen vollgeplant werden, ohne dabei die notwendigen Sicherungssysteme mitzudenken. Bauliche Zwänge sind zwar weiterhin als Ausnahme anerkannt, PV-Anlagen hingegen gelten ausdrücklich nicht als baulicher Zwang und müssen der Absturzsicherung nachgestellt werden (PV-Anlagen müssen der Absturzsicherung weichen!“).
  • Montagebetriebe und Monteure von Absturzsicherungssystemen sind direkt von den neuen Qualifikationsanforderungen betroffen. Ab 2026 ist eine nachgewiesene Qualifikation für die Montage permanenter Anschlageinrichtungen verpflichtend. Betriebe müssen ihre Mitarbeiter entsprechend schulen und zertifizieren lassen. Für Monteure, die bereits qualifiziert sind, ändert sich nichts. Bei der Prüfung von Absturzsicherungssystemen muss außerdem künftig auch die Ausstattungsklasse im Verhältnis zur Nutzungsintensität bewertet werden. 
  • Eigentümer von Gebäuden müssen sicherstellen, dass die Absturzsicherung auf ihren Dächern der tatsächlichen Nutzungsintensität entspricht. Zudem werden Wartungspflichten konkretisiert. Beispielsweise müssen temporäre Geländersysteme, die dauerhaft auf dem Dach verbleiben, spätestens alle 24 Monate geprüft werden. 

Kurz gesagt: Die neue DGUV Information 201-056 ist für jeden relevant, der mit der Planung, Montage, Nutzung oder Prüfung von Absturzsicherungen auf Dächern zu tun hat.

DGUV 201-056: Was ist neu?

Die Neufassung bringt eine Reihe wesentlicher inhaltlicher und terminologischer Neuerungen mit sich:

Neue Ausstattungsklassen und Nutzungsklassen

Der vermutlich wichtigste Part der Überarbeitung ist die Einführung einheitlicher Ausstattungsklassen, die eine klare und nachvollziehbare Grundlage für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen liefern. Je nach Nutzungsintensität der Dachfläche wird zwischen verschiedenen Klassen unterschieden, von „gering" (annähernd ungenutztes Dach) bis zu Flächen mit hoher Nutzungsfrequenz, die kollektive Schutzmaßnahmen wie Seitenschutz oder Geländer erfordern. Bei einem Blick in das neue Schriftwerk lässt sich erkennen: Gesetzgeber bevorzugen Seilsicherungssysteme, Schienensysteme und Geländer gegenüber Einzelanschlageinrichtungen. Letztere sollten künftig nur noch in Ausnahmefällen eingeplant werden, und zwar dort, wo sie nachweislich sinnvoll und zulässig sind.

Integration der EN 17235

Die neue europäische Norm EN 17235 löst die EN 795 für ortsfeste Anschlageinrichtungen ab und führt neue Bausätze, sogenannte „Kits“ ein. Ein Kit besteht aus Anschlageinrichtung, Befestigung und Untergrund und wird in verschiedene Typen unterteilt:

  • KIT A: Einzelanschlageinrichtungen: für maximal 2 Personen (nicht mehr 3!)
  • KIT B: Sicherheitsdachhaken
  • KIT C: Horizontale Seilsicherungssysteme
  • KIT D: Horizontale Schienensicherungssysteme
Die DGUV Information 201-056 nutzt die KIT-Einteilung der EN 17235 als konkretes Planungswerkzeug: Sie verweist bei der Auswahl von Schutzsystemen direkt auf die jeweiligen KIT-Typen und gibt Empfehlungen, welches KIT in welcher Situation angemessen ist, abhängig von der Nutzungsintensität und der Ausstattungsklasse der Dachfläche. Die Norm und die DGUV Information greifen somit direkt ineinander. 

Verpflichtende Montagequalifikation

Ab 2026 müssen Monteure, die permanente Anschlageinrichtungen installieren, ihre Qualifikation nachweisen können. Als Qualitätsstandard für die Montageschulung gilt das Gütesiegel der European Society for Fall Protection (ESFP). Höherwertige Ausbildungen. z. B. Sachkundige, sind von dieser Schulungspflicht ausgenommen.

Neue Anforderungen an die Dokumentation

Auch bei der Montagedokumentation gibt es Neuerungen. So sind bei 100 Anschlageinrichtungen rund 105 Einbaufotos erforderlich: ein Übersichtsbild nach Fertigstellung je Anschlag sowie eine vollständige Dokumentation mindestens einer Montage. Montageunternehmen sind außerdem verpflichtet, den Betreiber ausdrücklich auf die Wartungspflicht hinzuweisen.

Neue Regelungen zur Nutzung

Personen ohne Schulung und ohne persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) dürfen Dachflächen künftig nur noch betreten, wenn entsprechende technische Sicherungen der Klasse A vorhanden sind. Zudem werden Unterweisungspflicht, Rettungskonzept und der Ausschluss von Alleinarbeit klar betont.

Welche Auswirkungen hat die Neuerung der DGUV 201-056?

Die neue DGUV Information 201-056 hat weitreichende praktische Konsequenzen für alle Beteiligten: Für die Planung bedeutet die Neufassung, dass Absturzsicherung von Anfang an in die Projektplanung integriert werden muss, und nicht erst nachträglich. Ausschreibungen werden sich entsprechend anpassen. Gerade bei Dächern mit PV-Anlagen gilt: Die Absturzsicherung hat Vorrang. Für Montagebetriebe entsteht unmittelbarer Handlungsbedarf, da die Schulung und Zertifizierung von Monteuren zeitnah angegangen werden sollte. Für Betreiber werden Wartungs- und Prüfpflichten konkretisiert. Wer Geländersysteme dauerhaft auf dem Dach belässt, muss diese alle zwei Jahre prüfen lassen. Auch die Ausstattungsklasse der vorhandenen Sicherungssysteme muss regelmäßig auf ihre Eignung zur tatsächlichen Nutzungsintensität hin überprüft werden. Fazit: Die neue DGUV Information 201-056 ist mehr als ein bürokratisches Update, sie ist ein klares Signal des Gesetzgebers in Richtung höherer Sicherheitsstandards, besserer Planungsgrundlagen und nachvollziehbarer Verantwortlichkeiten auf dem Dach. Wer jetzt handelt, ist bestens vorbereitet.

Wie verbindlich ist die DGUV Information?

Eine DGUV Information ist keine Rechtsnorm und kein Gesetz, das bedeutet, sie ist nicht rechtsverbindlich. Ihr Zweck ist es, den anerkannten Stand der Technik und der Arbeitssicherheit praxisnah zu beschreiben und Unternehmen sowie Fachleuten eine konkrete Orientierungshilfe zu geben. Dennoch sollte man ihre Bedeutung nicht unterschätzen: Im Falle eines Arbeitsunfalls oder bei Haftungsfragen ziehen Gerichte, Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden DGUV Informationen regelmäßig als Maßstab heran. Wer nachweisen kann, dass er gemäß den Empfehlungen einer DGUV Information gehandelt hat, befindet sich in der Regel auf der sicheren Seite. Umgekehrt kann die Abweichung davon im Schadensfall als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden.

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