Prüfung von Auffanggurten
Revisions-Service
Sachkundige Personen nach DGUV
Ihre Vorteile:
- rechtssichere Dokumentation
- erhöhte Arbeitssicherheit
- längere Nutzbarkeit der Ausrüstung
- frühzeitige Erkennung von Schäden
+49 261 953 434 0 | service@hoehenpass.de
Auffanggurte gehören zu den zentralen Bestandteilen der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie sind der Basisbestandteil des Auffangsystem und müssen im Einsatz zuverlässig sitzen, richtig eingestellt sein und frei von sicherheitsrelevanten Mängeln sein. Gerade textile Teile am Gurte sind im Alltag hohen Belastungen ausgesetzt: Schmutz, Feuchtigkeit, UV-Strahlung, mechanische Beanspruchung, Chemikalien oder unsachgemäße Lagerung können die Nutzbarkeit beeinflussen.
HöHENPASS übernimmt die sachkundige Prüfung von Auffanggurten, Auffang- und Haltegurten sowie Gurten für die Seilzugangstechnik. Die Prüfung erfolgt nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, der relevanten DGUV-Regeln und des tatsächlichen Zustands der Ausrüstung. Unternehmen erhalten damit eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Verwendung, Sperrung oder Ablegereife ihrer Gurte.
Wann ist die Prüfung von Auffanggurten erforderlich?
Neben der Sichtprüfung vor jeder Benutzung ist für PSAgA eine regelmäßige sachkundige Prüfung erforderlich. Für Auffanggurte bedeutet das in der Praxis: Der Gurtbestand sollte strukturiert erfasst, eindeutig gekennzeichnet und regelmäßig auf Zustand, Funktion und Dokumentation geprüft werden. Bei intensiver Nutzung, besonderen Umgebungsbedingungen oder nach einer Sturzbelastung kann eine frühere Prüfung oder sofortige Sperrung erforderlich sein.
Die Prüfung ersetzt nicht die Anwenderkontrolle vor der Benutzung, sondern ergänzt sie durch eine dokumentierte Beurteilung durch eine sachkundige Person.
Was wird bei Auffanggurten geprüft?
Bei der Auffanggurt Prüfung werden unter anderem Gurtbänder, tragende Nähte, Auffangösen, Halteösen, Schnallen, Verstellelemente, Rückenplatten, Sturzindikatoren, Etiketten und Kennzeichnungen kontrolliert. Auch Verschmutzungen, Verformungen, Einschnitte, Aufscheuerungen, thermische Einwirkungen und chemische Belastungen werden bewertet.
Wichtig ist außerdem die Plausibilität der Dokumentation: Ist der Gurt eindeutig identifizierbar? Sind Herstellungsdatum, Seriennummer und Herstellerangaben lesbar? Passt der Zustand zur bisherigen Nutzung? Erst aus diesen Informationen ergibt sich eine belastbare Beurteilung.
Herstellerunabhängige Prüfung für unterschiedliche Gurttypen
HöHENPASS prüft Auffanggurte zahlreicher Hersteller und Bauarten. Dazu zählen klassische Auffanggurte nach EN 361, Auffang- und Haltegurte mit Haltefunktionen nach EN 358 sowie Gurte für seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren, sofern die jeweilige Bauart und Herstellerangabe eine externe sachkundige Prüfung zulässt.
Für Unternehmen mit gemischten Beständen ist das besonders hilfreich: Sie müssen die jährliche Prüfung nicht über verschiedene Ansprechpartner organisieren, sondern können ihre Gurte zentral prüfen und dokumentieren lassen.
Prüfung vor Ort oder Einsendung
Kleinere Bestände können zur Prüfung an das HöHENPASS Servicezentrum gesendet werden. Bei größeren Mengen, mehreren Standorten oder fest geplanten Stillstandszeiten ist eine Vor-Ort-Prüfung häufig sinnvoller. Unsere Sachkundigen kommen nach Abstimmung zu Ihnen, prüfen die Auffanggurte direkt im Unternehmen und dokumentieren die Ergebnisse.
So bleiben Ausfallzeiten planbarer und offene Fragen zu Ablegereife, Ersatzbeschaffung oder Lagerung können direkt besprochen werden.
Der Vor-Ort-Service eignet sich besonders für:
- Industriebetriebe mit eigenen Instandhaltungs- oder Serviceteams
- Unternehmen mit regelmäßigem Einsatz von PSAgA
- Permanete Systeme und zeitkritischen Prüfungen
- Betriebe mit gemischten PSAgA-Beständen verschiedener Hersteller
Weitere PSAgA Kategorien, die wir Vor-Ort prüfen finden Sie hier.
Dokumentation und Ergebnis der Prüfung
Nach der Prüfung erhalten Sie eine nachvollziehbare Dokumentation der geprüften Auffanggurte. Freigegebene Ausrüstung wird entsprechend gekennzeichnet. Bei Mängeln geben wir eine klare Rückmeldung, ob der Gurt weiterverwendet werden kann, gesperrt werden muss oder die Ablegereife erreicht hat.
Die Dokumentation unterstützt Sicherheitsfachkräfte, Einkauf und technische Verantwortliche dabei, Prüfpflichten transparent zu organisieren und den Überblick über den Gurtbestand zu behalten.
Für diese Produktgruppe sind je nach konkretem Produkt insbesondere folgende Regelwerke und Normen relevant.
- DGUV Regel 112-198: Auswahl und Benutzung von PSAgA gegen Absturz; wichtig für Prüf-, Wartungs-, Lagerungs- und Benutzungshinweise.
- DGUV Grundsatz 312-906: Qualifizierung von sachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung persönlicher Absturzschutzausrüstungen.
- DIN EN 361: Auffanggurte.
- DIN EN 358: Gurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten.
- DIN EN 813: Sitzgurte, relevant bei Gurten für Seilzugangstechnik oder Arbeitsplatzpositionierung.
- DIN EN 1497 / EN 1498 können bei Rettungsgurten oder Rettungsschlaufen relevant sein, sofern solche Produkte Bestandteil des Bestands sind.
Hinweis zur fachlichen Einordnung: Die genannten DGUV-Regeln und DIN-/EN-Normen sind praxisrelevante Bezugspunkte. Maßgeblich bleiben immer die konkrete Produktkennzeichnung, die Herstellerangaben, der tatsächliche Zustand, die Einsatzbedingungen und die Frage, ob eine sachkundige externe Prüfung, Wartung oder Revision für das jeweilige Produkt zulässig ist.
Auffanggurte prüfen lassen
Nutzen Sie das Anfrageformular und senden Sie uns eine Übersicht Ihrer Auffanggurte, Hersteller und Stückzahlen. Wir prüfen, ob eine Einsendung oder ein Vor-Ort-Termin für Ihren Bestand sinnvoller ist, und erstellen Ihnen ein passendes Angebot.
Übersicht UVV-Prüfungen 2026
Die Kosten richten sich nach Hersteller, Typ und Prüfumfang