Fragen? Antworten! +49 261 95 34 34 0
E-Mail: info@hoehenpass.de

Baumusterprüfung


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z

Baumusterprüfung

Die EU-Baumusterprüfung ist der Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem eine notifizierte Stelle den technischen Entwurf einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) untersucht, prüft und bescheinigt, dass der technische Entwurf der PSA die Anforderungen der EU-Verordnung 425/2016 an diese PSA erfüllt.

Die EU-Baumusterprüfung erfolgt durch Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs der PSA anhand einer Prüfung der technischen Unterlagen sowie einer Prüfung eines für die geplante Produktion repräsentativen Musters der vollständigen PSA (Baumuster). Eine EU-Baumusterprüfungsbescheinigung muss aller 5 Jahre, durch eine erneute EU-Baumusterprüfung, aktualisiert werden.

Jede PSA der Kategorie II & III hat eine EU-Baumusterprüfung vor Markteinführung durchlaufen.