PSA
Persönliche Schutzausrüstung - PSA
Unter PSA versteht man die Persönliche Schutzausrüstung. Diese wird, je nach Sicherheitsrelevanz, anhand der PSA-Verordnung in drei Kategorien unterteilt. Jede dieser Kategorien weist unterschiedliche Qualitätssicherheitsanforderungen auf. Dazu kommt noch eine unterschiedliche CE-Kennzeichnung.
Kategorie I:
Hier handelt es sich um geringfügige Risiken wie z. B. leichte Stöße. Diese können grundsätzlich vom Anwender selbständig eingeschätzt werden. Für die Einhaltung der Bestimmungen ist alleinig der Hersteller der Schutzausrüstung verantwortlich. Beispiele für Schutzausrüstung der Kategorie I sind Schutzbrillen oder Arbeitshandschuhe.
Kategorie II:
PSA der zweiten Kategorie müssen, bevor diese auf den Markt kommen, von einer unabhängigen Prüfstelle zertifiziert werden. Beispiele für den Schutz vor mittleren Risiken sind Helme oder Gehörschutz.
Kategorie III:
Die höchste Kategorisierung von PSA ist mit hohen Risiken bzw. tödlichen Gefahren verbunden. Die Schutzausrüstung ist komplex und zusätzlich zu der Zertifizierung von Kategorie II, werden Produkte für die Kategorie III durch eine stichprobenartig, durchgeführte Fertigungsprüfung kontrolliert. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist ein klassisches Beispiel dafür. Dazu zählen Auffanggurte, Höhensicherungsgeräte und vieles mehr.
Die Ausrüstung trägt neben den zwei Buchstaben C und E und der Jahreszahl zusätzlich auch noch die Kennzahl des Prüfinstitutes, z. B. CE 95 0123 *.
Im Beispiel ist die Nummer 0123 für die TÜV Produkt und Service GmbH, München, die als Prüf- und Zertifizierungsstelle gilt gewählt.
Was zählt zu PSA allgemein?
- Kopfschutz
- Absturzsicherung
- Atemschutz
- Handschutz
- Hautschutz
- Gehörschutz
- Augen- und
- Gesichtsschutz
- Schnitt- und Stechschutz
- Fuß- und Knieschutz
- Schutzkleidung