Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – DGUV
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – DGUV - Grundlagen
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV, ist der gemeinsame Spitzenverband für die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und die 27 Unfallkassen und entstand im Juni 2007. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern zusammen siebzig Millionen Menschen in Deutschland. Sie haben die Aufgabe die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten zu versichern.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist als rechtsfähiger Verein eingetragen und selbst organisiert. Mitglieder dieses Vereins sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen und dadurch quasi auch die Unternehmen.
Die DGUV gliedert sich in sechs Landesverbände. Nordwest, Nordost, West, Mitte, Südwest und Südost und unterteilt sich im Detail in:
- 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften
- 19 Unfallkassen
- 4 Feuerwehr-Unfallkassen
- Unfallversicherung Bund und Bahn
- Sowie Gemeindeunfallversicherungsverbände
Die Berufsgenossenschaften gliedern sich auf in:
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW):
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft – Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe, besonderen Unternehmen, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie sowie Unternehmen der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (VBG)
- Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI))
- Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)