Zum Hauptinhalt springen
Fragen? Antworten! +49 261 95 34 34 0
E-Mail: info@hoehenpass.de

Freimessen


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z

Freimessen

Unter Freimessen versteht man das Ermitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehaltes mit dem Ziel der Feststellung, ob die Atmosphäre im Behälter, Silo, Schacht oder beengten Raum ein sicheres Arbeiten ermöglicht.

Das Freimessen stellt eine wichtige Schutzmaßnahme bei geplanten Arbeiten in obigen Innenräumen dar und muss ggf. auch während der Arbeiten erfolgen.

Mit dem Freimessen dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Die Fachkunde bezieht sich auf:

  • die verwendeten Messgeräte bzw. Messverfahren,
  • die zu messenden Gefahrstoffe, die betrieblichen Verhältnisse, z.B. Beschaffenheit der Behälter, Silos und engen Räume, 
  • mögliche Einbauten, welche die Probenahme beeinflussen können.

Vor Aufnahme der Arbeiten in Tanks und Räumen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Anlagen sind zusätzlich zur TRGS 507 „Oberflächenbehandlungen in Räumen“ die besonderen Bestimmungen der DGUV Vorschrift 45 „Schiffbau“ zu beachten.

Die Fachkunde kann nach dem DGUV Grundsatz 313-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach der DGUV Regel 113-004“  in unserer Schulung „Anwendung PSAgA in Silos und Behältern" erworben werden.