Fragen? Antworten! +49 261 95 34 34 0
E-Mail: info@hoehenpass.de

PSA Verordnung


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z

PSA Verordnung

Die PSA Verordnung (EU-Verordnung 425/2016) beschreibt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von PSA auf dem Europäischen Binnenmarkt. Sie wurde am 21 April 2018 eingeführt und mit Ablauf der Übergangsfrist (bis 21 April 2019) gilt sie nun in allen Europäischen Staaten sie löste damit die Richtlinie 89/686/EWG ab.

Ein sehr wichtiger Unterschied zwischen der alten Richtlinie und der Verordnung ist auch das nach Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine Verordnung verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt. Daher ist keine Umsetzung in Nationales Recht notwendig. Kurz gesagt: jetzt sind die Voraussetzungen für alle gleich.

Eine wichtige Information für Anwender ist der Anhang I, da hier die Einteilung der PSA in die Einzelnen Kategorien zu finden ist.