Sachkunde Prüfung PSAgA
Sachkunde Prüfung PSAgA
Jede PSAgA muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen, der zertifiziert ist nach der DGUV Regel 312-906, überprüft werden. Bei dieser Prüfung wird der ordnungsgemäße Zustand der Absturzsicherung untersucht. In Abhängigkeit der jeweiligen Produktvorschriften und Lebensdauer wird die Sachkundeprüfung durchgeführt und die Absturzsicherung wieder für ein Jahr zur Nutzung freigegeben oder gesperrt.
In Abhängigkeit von der Nutzung sollte diese Prüfung gegebenenfalls auch in kürzeren Abständen wiederholt werden. Im Gegensatz zur jährlichen Sachkundeprüfung steht die Sichtprüfung, die vor jeder Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz durchgeführt werden sollte.