KOLLEKTIVSCHUTZ
Kollektivschutz nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten
Kollektivschutz nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) schreibt vor, dass Absturzsicherungsmaßnahmen beispielsweise an Dachkanten mindestens 1,00 m hoch sein müssen. Das gilt bereits ab einer Absturzhöhe von 1,00 m. Ab einer Höhe von 12 m muss eine Umwehrung mindestens 1,10 m betragen. Durch die Auswahl des Arbeitsmittels unter Berücksichtigung der auszuführenden Tätigkeiten ist die Gefährdung durch Absturz zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten.
Die folgende Übersicht beschreibt grundsätzliche Kollektivschutzmaßnahme für die Industrie, den Baustelleinsatz oder zur Sicherung von absturzgefährdeten Bereichen:
Absturzsicherung | Erklärung | Zertifizierung |
Absperrungen zum Absturz | In Form von Geländern, Brüstungen oder ähnlichen Konstruktionen sind Absperrungen Maßnahmen der Absturzsicherung. Eine Absperrung kann laut BG Bau eine Kette oder Seil sein. Sie soll grundsätzlich alle Personen zu schützen, vor allem auch wenn diese über keine weitere Ausrüstung oder fachliche Kenntnisse als Höhenarbeiter verfügen. | ASR A2.1 - technische Regeln für Arbeitsstätten |
Auffangeinrichtung | Diese ist bestimmt als: „Einrichtung, die abstürzende Personen auffängt und vor tieferem Absturz schützt. Zum Beispiel mithilfe von Auffangnetzen. | ASR A2.1 - technische Regeln für Arbeitsstätten |
Schutzgeländer | • Klasse A – Dachneigung bis 10° • Klasse B – Dachneigung bis 30° Bei einer Absturzhöhe unter 2 m können Klasse B – Schutzgeländer auch bis zu 60° Dachneigung eingesetzt werden. • Klasse C – Dachneigung zwischen 30° und 45° Bei einer Absturzhöhe unter 5 m können Klasse C – Schutzgeländer auch zwischen 45° und 60° Dachneigung eingesetzt werden. | Temporäre Schutzgeländer: EN ISO 12274-Klasse A
Permanente Schutzgeländer: DIN EN ISO 14122-3 und DIN EN 13374 – Schutzklasse A Selbsttragende Schutzgeländer: DIN EN ISO 14122-3 und DIN EN 13374: 2013 |
Seitenschutzgeländer | Durch Seitenschutzgeländer wird der Absturz verhindert, da durch die Installierung die Absturzkante nicht erreicht werden kann. Innerhalb eines geschützten Bereichs kann sich der Anwender somit frei bewegen. | DIN EN 13374 |
Weitere Informationen zu den Elementen des Kollektivschutzes finden Sie hier.