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Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

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Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. 

Konkret werden Maßnahmen beschrieben und praktische Durchführungshilfen und dargelegt, wie die in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Schutzziele und Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vom Arbeitgeber erreicht werden können.

Sie sollen dem Arbeitgeber die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der ArbStättV erleichtern und die Festlegung der geeigneten Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten im Betrieb konkretisieren. Bei Anwendung der ASR kann, aufgrund der Vermutungswirkung, von der Einhaltung der Vorgaben der ArbStättV für den Anwendungsbereich ausgegangen werden.