Revision
Rund um die Revision
Eine Revision ist erforderlich, um die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu überprüfen und instand zu halten. Als Revision von Absturzsicherung wird die Prüfung von einem zertifizierten Sachkundigen nach DGUV Regel 312-906 bezeichnet. Gesetzlich vorgeschrieben sind Revisionen nach DGUV 112-198/112-199. Demnach müssen alle Produkte der PSAgA einmal jährlich revisioniert werden.
Wir haben im folgenden die häufigen Fragen im Zusammenhang mit der Revisionsleistung bei Höhenpass beantwortet.
Bei Überprüfung von dauerhaft installierter Absturzsicherung erfolgt die Revision sowieso an Ort und Stelle. Wenn größeren Stückzahlen an PSA revisioniert werden müssen, besteht auch die Möglichkeit, die Revision im Betrieb bei unseren Kunden vor Ort durchzuführen.