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Revision


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

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Rund um die Revision

Eine Revision ist erforderlich, um die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu überprüfen und instand zu halten. Als Revision von Absturzsicherung wird die Prüfung von einem zertifizierten Sachkundigen nach DGUV Regel 312-906 bezeichnet. Gesetzlich vorgeschrieben sind Revisionen nach DGUV 112-198/112-199. Demnach müssen alle Produkte der PSAgA einmal jährlich revisioniert werden. 

Wir haben im folgenden die häufigen Fragen im Zusammenhang mit der Revisionsleistung bei Höhenpass beantwortet.

Fragen zur Revision
HöHENPASS benötigt für die Durchführung einer normalen Revision ca. 1-3 Tage. Besonders große bzw. umfangreiche Revisionen können natürlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Zur genauen Abklärung setzen Sie sich bitte einfach mit uns in Verbindung.
Gesetzlich vorgeschrieben nach DGUV 112-198/112-199 müssen alle Produkte der PSA einmal jährlich revisioniert werden. HöHENPASS gewährleistet mithilfe des Erinnerungsservice, die rechtzeitige Durchführung der sachkundigen Überprüfung.

Bei Überprüfung von dauerhaft installierter Absturzsicherung erfolgt die Revision sowieso an Ort und Stelle.  Wenn größeren Stückzahlen an PSA revisioniert werden müssen, besteht auch die Möglichkeit, die Revision im Betrieb bei unseren Kunden vor Ort durchzuführen. 


Mithilfe des HöHENPASS – Rund-um-sorglos-Pakets eruieren wir mit Ihnen zusammen den Jahresbedarf an Ausrüstung und die dazugehörigen Revisionen. Unsere Experten kümmern sich um die Abwicklung und stellen Ihnen im Bedarfsfall Leihausrüstung zur Verfügung. So ist die Arbeitsfähigkeit Ihres Unternehmens sichergestellt.
Wir bieten Ihnen ebenfalls die Möglichkeit vereinzelt Leihgurte für Zeitraum der Revision bei uns in Anspruch zu nehmen. Hier stellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.