Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
4,9/5 (842)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Prüfung, UVV und Revisionen

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Prüfung, UVV und Revisionen


Absturzsicherung als Teil der PSAgA muss zuverlässig funktionieren. Im Ernstfall entscheidet der Zustand von Auffanggurt, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgerät oder Anschlagpunkt darüber, ob ein Mensch sicher aufgefangen wird. Deshalb ist die regelmäßige PSAgA Prüfung nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein zentraler Bestandteil gelebter Arbeitssicherheit.

Warum muss PSAgA regelmäßig geprüft werden?

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wird im täglichen Einsatz hohen Belastungen durch Witterung, UV-Strahlung, Schmutz, Feuchtigkeit mechanische Beanspruchung oder intensive Nutzung ausgesetzt. Das kann Gurte, Seile, Falldämpfer, Verbindungselemente und Geräte beschädigen oder altern lassen. Nicht jeder Mangel ist auf den ersten Blick eindeutig erkennbar.

Damit Auffanggurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte und weitere Komponenten im Ernstfall zuverlässig funktionieren, muss die Ausrüstung also regelmäßig geprüft werden. Neben der Sichtprüfung vor jeder Benutzung muss persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, durch eine sachkundige Person geprüft werden. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, der Einsatzbedingungen, der Kennzeichnung, der Dokumentation und des tatsächlichen Zustands der Ausrüstung.

Hinweis

Gemäß DGUV Grundsatz 112-198 vom September 2019 (ehemals BGR 198) muss der Anwender der PSAgA vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung durchführen und die Ausrüstung auf ordnungsgemäßen Zustand sowie auf einwandfreies Funktionieren prüfen. Werden Mängel festgestellt, sind diese anzumelden und die Arbeiten mit den mangelhaften Ausrüstungen im absturzgefährdeten Bereich einzustellen.

Sie möchten Ihre Produkte prüfen lassen?

Jetzt anfragen

Diese Ausrüstung prüft HöHENPASS

Weiße Sicherheitsgeschirr auf blauem Hintergrund, ideal für Kletter- und Sicherheitsanwendungen.

Gurte


Verbindungsmittel

Verbindungsmittel


Mobile Anschlagpunkte

Mobile Anschlagpunkte


Diverse Hardware

Diverse Hardware


Masten / Dreibeine

Masten / Dreibeine


Gerätesätze

Gerätesätze


Höhensicherungsgerät

Höhensicherungsgerät


Abseilgeräte / Höhenrettungsgeräte

Abseilgeräte / Höhenrettungsgeräte


Steigschutzläufer

Steigschutzläufer


Im Rahmen der Arbeitssicherheit sind Sie nach Unfallverhütungsvorschrift zur Prüfung Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung verpflichtet. Als erfahrene PSA Prüfstelle mit eigenen Sachkundigen zur Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzausrüstungen übernehmen wir diese Leistung für Unternehmen aller Branchen, Handwerksbetriebe und Kommunen. Die so genannte UVV-Prüfung wird im Rahmen der Produktrevision ausgeführt. Die Begutachtung auf Schäden, Verschleiß und Funktion ist im Rahmen der UVV-Kontrolle eingeschlossen. Dabei prüfen unsere nach DGUV Grundsatz 312-906 geprüften Sachkundigen die PSAgA zahlreicher Hersteller wie SKYLOTEC, Petzl, Edelrid, IKAR, Mittelmann oder Honeywell Miller. Normgerecht, dokumentiert und herstellerunabhängig.

Warum Sie mit HöHENPASS als Serviepartner arbeiten sollten:

Höhenpass verbindet Prüfung, Beratung, Shop, Service und Akademie. Dadurch betrachten wir PSAgA nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Anwendung, Rettungskonzept, Schulung, Dokumentation und Ersatzbeschaffung.

Unsere Vorteile auf einen Blick:

  • Digitale Prüfsoftware mit Ihrem eigenen Zugang
  • Herstellerunabhängige PSA-Prüfung für zahlreiche Marken mit nur einem Ansprechpartner
  • Rechtssichere Dokumentation nach DIN EN Normen und DGUV
  • Jährliche Revision nach BG Vorgaben, Normen wie EN365, DGUV R 198 oder PSA-Herstellerrichtlinie 89/686/EWG
  • UVV Prüfung von permanenten Systemen sämtlicher Hersteller
  • Wartungs- und Erinnerungsservice sowie Beratung zur Ablegereife
  • Flexible Abwicklung durch Einsendung der PSAgA oder Vor-Ort-Revision im Unternehmen

Permanente Systeme

ZUR SEITE

Prüfung vor Ort oder Einsendung ins Höhenpass Servicezentrum

Unser Prozess ist klar, schnell und herstellerunabhängig. Für die Prüfung PSA stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Je nach Umfang, Einsatzort und Organisation Ihrer Ausrüstung bieten wir zwei Wege an:

Leerer, weißer Hintergrund für vielseitige Verwendung in Design und Präsentationen.
  1. PSAgA zur Prüfung einsenden 
    Sie senden Ihre Ausrüstung an unser Servicezentrum. Unsere Sachkundigen prüfen die Produkte, dokumentieren das Ergebnis und senden die freigegebene Ausrüstung wieder an Sie zurück. Dieser Weg eignet sich besonders für kleinere Bestände, einzelne Geräte oder wiederkehrende Prüfungen mit klarer Zuordnung.
  2. Vor-Ort-Revision im Unternehmen:
    Bei größeren Beständen, mehreren Standorten oder fest installierter Absturzsicherung kommen unsere Sachkundigen zu Ihnen. So reduzieren Sie Ausfallzeiten, behalten den Überblick über Ihre Ausrüstung und können offene Fragen direkt mit unseren Prüfern klären.
  3. Ein Ansprechpartner für alle Hersteller:
    Wir übernehmen die herstellerunabhängige Prüfung Ihrer Absturzsicherung zentral über einen Ansprechpartner. Das spart Zeit, vereinfacht die Organisation und sorgt für einen übersichtlichen Prüfprozess.

Unsere Referenzen


Preise & Kosten der PSA Prüfung

Die Kosten einer Prüfung richten sich nach Art, Umfang und Hersteller der jeweiligen Absturzsicherung. Je nach Produkt unterscheiden sich Aufwand, Prüfverfahren und mögliche Revisionen der einzelnen Komponenten. Einen ersten Überblick über typische Preise und Leistungen erhalten Sie in der folgenden Tabelle. Detaillierte Informationen zu einzelnen Produktgruppen sowie weiterführende Preislisten stellen wir zusätzlich auf den jeweiligen Unterseiten und als PDF zur Verfügung.

Gruppe Preise
Gurte ab 7,00 €
Verbindungsmittel ab 7,00 €
Mobile Anschlagpunkte ab 8,00 €
Diverse Hardware ab 7,00 €
Masten / Dreibeine ab 10,00 €
Gerätesätze ab 140,00 €
Permanente Systeme ab 20,00 €
Abseilgeräte / Höhensicherungsgeräte ab 30,00 €
Steigschutzläufer ab 23,00 €
GESAMTE PREISLISTE ANZEIGEN

REVISION, UVV-PRÜFUNG UND WARTUNG

Wir prüfen Ihr Equipment


Ablegereife, Mängel und Reparatur

Ist eine Reparatur der Schutzausrüstung notwendig und Bauteile reparaturfällig, erhalten Sie von uns ein entsprechendes Angebot. Als besonderen Service bei Produkten, die Sie über uns bezogen haben, erinnern wir Sie schriftlich einen Monat vor Fälligkeit der Revision. Wir bieten Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, einzelne Leihmaterialien für den Zeitraum der Revision bei uns zu leihen.

Nicht jede Ausrüstung kann nach der Prüfung weiterverwendet werden. Wird ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt, darf die betroffene PSAgA nicht weiter eingesetzt werden. Das gilt zum Beispiel bei beschädigten Nähten, Rissen im Gurtmaterial, starker Korrosion, Verformungen, unlesbarer Kennzeichnung, überschrittener Gebrauchsdauer oder nach einer Sturzbelastung.

Höhenpass bewertet die Ablegereife sachkundig und nachvollziehbar. Wenn eine Reparatur möglich und zulässig ist, erhalten Sie ein entsprechendes Angebot. Wenn ein Austausch sinnvoller oder erforderlich ist, beraten wir herstellerunabhängig zu passenden Alternativen für Ihren Einsatzbereich.

Viele Hersteller – markenunabhängige Prüfung

Ihre PSA gegen Absturz prüfen wir unabhängig vom Hersteller fachgerecht durch unsere Sachkundigen – inklusive Dokumentation und Kennzeichnung der geprüften Schutzausrüstung. Dadurch müssen Sie Ihre PSAgA nicht an unterschiedliche Servicepartner versenden, sondern erhalten einen Ansprechpartner für die gesamte Absturzsicherung Ihres Unternehmens.

Zu den regelmäßig geprüften Marken zählen unter anderem:

  • SKYLOTEC, Petzl, Edelrid, IKAR, Mittelmann, Honeywell Miller, ABS Safety, Kratos Safety, MAS und weitere

Geprüft werden beispielsweise sämtliche Auffanggurte, Höhensicherungsgeräte, Verbindungsmittel, mitlaufende Auffanggeräte, Anschlagpunkte, Abseilgeräte oder Rettungssysteme.

KONTROLLE IST BESSER!



Häufige Fragen zum Thema Revision
  • Anfrage stellen und Prüfumfang beschreiben
  • Abstimmung, ob Einsendung oder Vor-Ort-Prüfung sinnvoller ist
  • Prüfung durch sachkundige Höhenpass-Mitarbeiter
  • Dokumentation der Prüfergebnisse in der digitalen Prüfsoftware
  • Kennzeichnung der geprüften Ausrüstung
  • Klare Rückmeldung bei Mängeln, Reparaturbedarf oder Ablegereife
  • Erinnerungsservice für die nächste Prüfung auf Wunsch

Bei sicherheitsrelevanten Mängeln darf die Ausrüstung nicht weiterverwendet werden. Höhenpass dokumentiert das Ergebnis und gibt eine klare Rückmeldung, ob Reparatur, Austausch oder Ablegereife vorliegt.

Sachkundige Person für PSAgA wird man in der Regel durch eine geeignete fachliche Qualifikation, praktische Erfahrung im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sowie eine Schulung nach DGUV Grundsatz 312-906.In der Höhenpass Akademie bilden wir diese Qualifikation praxisnah aus und vermitteln die relevanten DGUV-Regeln, Normen, Herstellerangaben und typischen Schadensbilder.

Bei der Prüfung wird die gesamte persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz auf Sicherheit, Funktion und Beschädigungen kontrolliert. Geprüft werden die Komponenten beispielsweise auf Verschleiß, Risse, Verformungen, Korrosion, beschädigte Nähte, Funktion beweglicher Teile sowie die Kennzeichnung und Dokumentation der Ausrüstung.

Die Nutzungs- und Gebrauchsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal festgelegt werden. Einfluss auf die Lebensdauer haben unter anderem:

  • die Einsatzhäufigkeit
  • die Einsatzbedingungen
  • die Art der Beanspruchung
  • UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Schmutz, chemische Einwirkungen
  • Lagerung und Pflege der Ausrüstung

Zusätzlich geben die jeweiligen Hersteller in ihren Benutzerinformationen maximale Lager- und Nutzungszeiten vor. Besonders textile Bestandteile wie Auffanggurte, Verbindungsmittel oder Seile unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Aber auch metallische Komponenten können durch Korrosion, mechanischen Verschleiß oder Beschädigungen beeinträchtigt werden. Deshalb ist neben der regelmäßigen PSA Prüfung auch die sachgerechte Lagerung und Reinigung entscheidend für eine möglichst lange sichere Nutzung!

Unabhängig von theoretischen Nutzungszeiten gilt: Sobald Mängel, Beschädigungen oder Einschränkungen der Funktion festgestellt werden, erreicht die Ausrüstung ihre sogenannte Ablegereife und darf nicht weiter verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise beschädigte Nähte, Risse im Gurtmaterial, Verformungen, Korrosion, Sturzbelastungen oder fehlende Kennzeichnungen. Die endgültige Beurteilung erfolgt im Rahmen der Prüfung durch unsere Sachkundigen unter Berücksichtigung des individuellen Zustands und der tatsächlichen Verwendung der PSAgA.

Der DGUV Grundsatz 312-906 beschreibt die Anforderungen an die Ausbildung und Qualifikation von sachkundigen Personen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA). Er dient als wichtige Grundlage für Unternehmen und Prüfer, um eine fachgerechte und sichere PSA Prüfung durchführen zu können.


Revision von PSA

Datenschutz *

Sie benötigen eine Expertenberatung?
Icon eines Smartphones mit einem Chat-Symbol, das digitale Kommunikation darstellt.
Info-Chat nutzen
Blaues Symbol mit einem Telefonhörer und Zifferntasten, repräsentiert Telefonkommunikation.
Anrufen +49 261 500 89 580
Symbol eines Standortmarkers auf blauem Hintergrund, ideal für Karten- und Navigationsanwendungen.
Beratung vor Ort

Quellenangaben und Grundlagen

Aktuelle Höhenpass-Seite: Revision, UVV-Prüfung PSAgA

DGUV Regel 112-198: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

DGUV Grundsatz 312-906: Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen

DGUV FAQ / Sachgebiet PSA gegen Absturz: Hinweise zur Prüfung mindestens alle 12 Monate und Wartung nach Herstellerangaben


FAQ