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Informationen zur REACH-Verordnung


WAS IST REACH?

Es handelt sich bei REACH um das europäische Chemikalienrecht und setzt sich aus den Worten Registrierung („Registration“), Bewertung („Evaluation“) und Zulassung („Authorisation“) von Chemikalien (Chemicals) zusammen.

WIE FUNKTIONIERT REACH?

Im Rahmen der REACH-Verordnung ist geregelt, dass der Verursacher die Verantwortung für die Erfassung und Bewertung von Daten sowie die Beurteilung von Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung tragen muss. Des Weiteren werden sicherheitsrelevante Aspekte für Produkte und das zur Verfügung stellen von Informationen gegenüber Anwendern sprich Konsumenten geregelt.
Ziel der Verordnung ist es also, dass europäische Hersteller bzw. Importeuere die Konsumenten über alle möglichen Risiken zu ihren Produkten informieren.