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BG BAU Arbeitsschutzprämie – Höhensicherungsgerät mit PSAgA


Was wird gefördert?

Die BG BAU fördert die Anschaffung von kleinen, leichten Höhensicherungsgeräten und geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in Verbindung mit erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung zum Umgang mit PSAgA.

Anforderungen Höhensicherungsgerät:

  • geeignet für die Verwendung auf Hubarbeitsbühnen (Auszugslänge max. 1,80 m) 
  • interne Falldämpfung 
  • Kunststoffband als Verbindungsmittel (kein Stahlseil) 
  • Max. Gewicht 1 kg 
  • Kantengeprüft 
  • mit verschiedenen PSAgA Gurten verwendbar 

Förderfähige Höhensicherungsgeräte:

Wo werden Höhensicherungsgeräte eingesetzt?

 Bei Arbeiten an oder in Konstruktionen z.B. mit Hubarbeitsbühnen oder auf Dachkonstruktionen kommt es immer wieder zu Absturzunfällen. In gewissen Arbeitsbereichen kann der zusätzliche Einsatz von geeigneter PSAgA oftmals schwere Unfälle verhindern.

Warum bietet die BG Bau diese Förderung an?

Gefährdung: Bei Arbeiten an oder in Konstruktionen z.B. mit Hubarbeitsbühnen oder auf Dachkonstruktionen kommt es immer wieder zu Absturzunfällen.

Auswirkung: Vermeidung der o.g. Gefährdungen durch den Einsatz von geeigneten Systemen aus kleinen modernen Höhensicherungsgeräten mit begrenzter Auszugslänge und PSAgA.

Wie hoch ist die Förderprämie? 

Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, max. 250 Euro

Was muss eingereicht werden?

Für den Erhalt der Arbeitsschutzprämie muss zum einen die Rechnung der geeigneten Systeme (HSG und PSAgA) sowie Unterlagen, die die Förderzulässigkeit bestätigen (z. B. Betriebsanleitung).

Zusätzlich ist ein persönlicher Nachweis der Schulung erforderlich. Diese Schulung darf maximal 6 Monate vor Antragsstellung absolviert worden sein.