BG BAU Arbeitsschutzprämie – Höhensicherungsgerät mit PSAgA
Wofür gibt es eine Förderung der BG Bau?
Die BG Bau fördert verschiedenen Elemente der Arbeitssicherheit. Im Bereich der Absturzsicherung bezieht sich die Förderung auf verschiedene Leitersysteme oder Sicherungen von erhöhten Arbeitsplätzen, aber auch auf Elemente der PSA. Von der BG BAU Förderung Absturzsicherung profitieren zahlreiche Branchen: Dachdeckerbetriebe, Unternehmen der Bauwirtschaft, Handwerksbetriebe sowie alle, deren Beschäftigte regelmäßig in der Höhe arbeiten. Durch die finanzielle Unterstützung können Unternehmen ihren Beitrag zum Arbeitsschutz steigern, die Sicherheit der Beschäftigten erhöhen und das Risiko schwerer Absturzunfälle deutlich reduzieren. Darüber hinaus trägt die Arbeitsschutzprämie dazu bei, dass Unternehmen langfristig in sichere und ergonomische Arbeitsbedingungen investieren. Sie fördert nicht nur den Kauf geeigneter Produkte, sondern auch die fachgerechte Nutzung durch Schulungen und Unterweisungen.
Wer erhält eine Förderung für Absturzsicherung?
Unternehmen, die Mitglied der BG BAU sind, können eine Förderung für Maßnahmen zur Absturzsicherung und Absturzprävention beantragen. Einen Anspruch haben Betriebe, die die Bedingungen erfüllen: mindestens einen Beschäftigen haben und einen BG Beitrag von mindestens 100€ zahlen. Je nach Programm (beitragsabhängig oder beitragsunabhängig) können Zuschüsse bis zu 10.000 € gewährt werden. Der Antrag erfolgt direkt bei der BG BAU.
BG Bau Förderung Absturzsicherung:
Was wird gefördert? | Voraussetzungen | Höhe der Förderung |
Höhensicherungsgeräte für Hubarbeitsbühnen |
Erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung zum Umgang mit PSAgA |
Beitragsabhängige Förderung: pro HSG mit PSAgA 50 % der Anschaffungskosten, max. 250 Euro Beitragsunabhängige Förderung: pro HSG mit PSAgA 50 % der Anschaffungskosten, bis zur max. Fördersumme |
Temporäres Lifeline System für Dach-, Holz- und Montagearbeiten |
Beitragsabhängige Förderung: pro Lifeline-System 50 % der Anschaffungskosten, max. 450 Euro (Ein Lifeline-System besteht aus Lifeline, HSG und Auffanggurt) Beitragsunabhängige Förderung: pro Lifeline Systems 50 % der Anschaffungskosten, bis zur max. Fördersumme | |
Industrieschutzhelme EN 397 mit 4-Punkt-Kinnriemen und Sonnenschutz |
Pro Helm 50 % der Anschaffungskosten, max. 30 Euro |
WARUM BIETET DIE BG BAU DIESE FÖRDERUNG AN?
Zur Verbesserung des Arbeitsschutzes unterstützt die BG BAU Unternehmen mit einer Arbeitsschutzprämie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Absturzsicherung. Bei Tätigkeiten in der Höhe, etwa beim Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen oder auf Dachkonstruktionen, besteht ein erhöhtes Risiko für Absturzunfälle: In Deutschland werden jährlich fast 40.000 Absturzunfälle gemeldet. Durch die Förderung der Berufsgenossenschaft von modernen Sicherungseinrichtungen wie Lifeline Systems, kompakten Höhensicherungsgeräten mit begrenzter Auszugslänge und PSAgA soll die Sicherheit der Beschäftigten deutlich verbessert und Abstürze verhindert werden.
Anforderungen an Höhensicherungsgeräte:
- geeignet für die Verwendung auf Hubarbeitsbühnen (Auszugslänge max. 1,80 m)
- interne Falldämpfung
- Kunststoffband als Verbindungsmittel (kein Stahlseil)
- Max. Gewicht 1 kg
- Kantengeprüft
- mit verschiedenen PSAgA Gurten verwendbar
Förderfähige Höhensicherungsgeräte:

Wo werden Höhensicherungsgeräte eingesetzt?
Höhensicherungsgeräte werden in der Bauwirtschaft, bei Dacharbeiten, auf Fassaden, an Gerüsten, Industrieanlagen oder in Tief- und Hochbauten eingesetzt. Auch in Handwerksbetrieben, bei Wartungs- und Montagearbeiten sowie auf Hubarbeitsbühnen sorgen sie für mehr Sicherheit. In Kombination mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) bilden Höhensicherungsgeräte ein zentrales Element der Absturzsicherung. Einige Unternehmen setzen jedoch weiterhin auf traditionelle Sicherungssysteme, da oftmals das Wissen über moderne Höhensicherungsgeräte fehlt oder die Anschaffungs- und Schulungskosten als zu hoch eingeschätzt werden.
Wie erhalte ich die Bg Bau Förderung Absturzsicherung?
Um die Förderung der BG BAU zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Nachweise erbringen. Dazu gehören die Rechnung über den Kauf der geeigneten Systeme (z. B. Höhensicherungsgeräte und PSAgA) sowie Unterlagen, die die Förderfähigkeit bestätigen, wie etwa eine Betriebsanleitung. Bezieht sich die Arbeitsschutzprämie auf ein Höhensicherungsgerät, ist zusätzlich ein Nachweis über die absolvierte Schulung erforderlich. Diese Schulung darf höchstens sechs Monate vor Antragstellung erfolgt sein. Der Antrag kann ganz einfach online gestellt werden, auf der Seite zur jeweiligen Arbeitsschutzprämie. Die Prämie kann außerdem auch rückwirkend beantragt werden, die eingereichten Rechnungen der PSA gegen Absturz dürfen lediglich nicht älter als ein Jahr sein.