Prüfung von Höhensicherungsgeräten
Revisions-Service
Sachkundige Personen nach DGUV
Ihre Vorteile:
- rechtssichere Dokumentation
- erhöhte Arbeitssicherheit
- längere Nutzbarkeit der Ausrüstung
- frühzeitige Erkennung von Schäden
+49 261 953 434 0 | service@hoehenpass.de
Höhensicherungsgeräte, kurz HSG, werden eingesetzt, um Beschäftigte bei Arbeiten mit Absturzgefahr möglichst kurz und kontrolliert aufzufangen. Sie enthalten mechanische Komponenten, Brems- und Blockiereinrichtungen sowie textile oder metallische Verbindungsmittel. Dadurch unterscheidet sich die Prüfung deutlich von der Kontrolle einfacher textiler PSAgA-Komponenten.
HöHENPASS übernimmt die Prüfung und Revision von Höhensicherungsgeräten vieler Hersteller. Maßgeblich sind immer die Herstellerangaben, der Gerätetyp, die Einsatzbedingungen und der Zustand des jeweiligen Geräts. Die Ergebnisse werden dokumentiert und die geprüften Geräte entsprechend gekennzeichnet.
Warum Höhensicherungsgeräte regelmäßig geprüft werden müssen
HSG sind häufig in Industrie, Logistik, Bau, Hubarbeitsbühnen, Instandhaltung, oder an Maschinen und Anlagen im Einsatz. Staub, Feuchtigkeit, Schmutz, Kantenkontakt, Stürze, unsachgemäße Lagerung oder hohe Nutzungsfrequenz können die Funktion beeinflussen.
Die sachkundige Prüfung nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, dient dazu, den einwandfreien Zustand zu beurteilen. Bei bestimmten Geräten können Herstellerangaben zusätzliche Wartungs- oder Revisionsschritte vorsehen.
Was wird bei einem Höhensicherungsgerät geprüft?
Geprüft werden unter anderem Gehäuse, Befestigungspunkte, Karabiner, Verbindungselemente, Seil oder Gurtband, Auszug und Einzug, Blockierfunktion, Bremsverhalten, Falldämpfer, Sturzindikatoren, Korrosion, Verschmutzung, Verformungen, Typenschild und Seriennummer.
Je nach Hersteller und Gerätetyp können weitere Prüfschritte erforderlich sein. Manche Geräte dürfen nur durch autorisierte Stellen geöffnet oder instandgesetzt werden. HöHENPASS prüft deshalb immer auf Grundlage der jeweiligen Vorgaben und stimmt Sonderfälle transparent mit Ihnen ab.
Herstellerunabhängiger Ansprechpartner für gemischte HSG-Bestände
Viele Unternehmen nutzen Höhensicherungsgeräte verschiedener Marken, Längen und Bauarten. HöHENPASS unterstützt bei der strukturierten Prüfung solcher gemischten Bestände. Dadurch erhalten Sicherheitsfachkräfte und Einkauf einen zentralen Ansprechpartner für Organisation, Dokumentation und mögliche Ersatzbeschaffung.
Wenn eine Reparatur, Herstellerrevision oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, erhalten Sie eine klare Rückmeldung und auf Wunsch ein passendes Angebot.
Vor-Ort-Service oder Prüfung im Servicezentrum
Je nach Gerätetyp und Prüfaufwand kann die Prüfung im HöHENPASS Servicezentrum oder bei größeren Beständen vor Ort erfolgen. Für Geräte mit erweiterten Revisionsanforderungen kann eine Einsendung sinnvoll sein, damit Funktionsprüfung und Dokumentation vollständig durchgeführt werden können.
Bei planbaren Prüfzyklen stimmen wir die Abwicklung so ab, dass Ausfallzeiten möglichst gering bleiben.
Dokumentation, Kennzeichnung und Umgang mit Mängeln
Nach der Prüfung wird das Ergebnis dokumentiert. Freigegebene Geräte werden entsprechend gekennzeichnet. Bei Mängeln erhalten Sie eine nachvollziehbare Bewertung, ob das Gerät gesperrt, repariert, zur Herstellerrevision gegeben oder ersetzt werden sollte.
So bleibt transparent, welche Höhensicherungsgeräte im Einsatz bleiben können und welche Maßnahmen vor der weiteren Nutzung erforderlich sind.
Höhensicherungsgeräte zur Revision anfragen
Senden Sie uns über das Anfrageformular Hersteller, Gerätetyp, Länge, Stückzahl und Standort. Wir prüfen den passenden Ablauf und erstellen Ihnen ein Angebot für die HSG-Prüfung oder Revision.
Höhensicherungsgeräte müssen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, sachkundig geprüft werden. Herstellerangaben können zusätzliche Wartungs- oder Revisionsintervalle vorgeben.
Für diese Produktgruppe sind je nach konkretem Produkt insbesondere folgende Regelwerke und Normen zu prüfen beziehungsweise in der Kommunikation zu berücksichtigen:
- DGUV Regel 112-198: Benutzung von PSAgA gegen Absturz.
- DGUV Grundsatz 312-906: Qualifizierung sachkundiger Personen.
- DIN EN 360: Höhensicherungsgeräte; aktuelle Ausgabestände und Herstellerangaben beachten.
- DIN EN 362: Verbindungselemente am Gerät.
- DIN 19427 kann im Kontext von PSAgA in Arbeitskörben auf Hubarbeitsbühnen relevant sein; für konkrete HSG-Eignung sind jedoch Herstellerfreigabe und Gebrauchsanleitung maßgeblich.
Hinweis zur fachlichen Einordnung: Die genannten DGUV-Regeln und DIN-/EN-Normen sind praxisrelevante Bezugspunkte. Maßgeblich bleiben immer die konkrete Produktkennzeichnung, die Herstellerangaben, der tatsächliche Zustand, die Einsatzbedingungen und die Frage, ob eine sachkundige externe Prüfung, Wartung oder Revision für das jeweilige Produkt zulässig ist.