Prüfung von Masten und Dreibeinen
Revisions-Service
Sachkundige Personen nach DGUV
Ihre Vorteile:
- rechtssichere Dokumentation
- erhöhte Arbeitssicherheit
- längere Nutzbarkeit der Ausrüstung
- frühzeitige Erkennung von Schäden
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Masten, Dreibeine und Auslegersysteme werden häufig bei Arbeiten in Schächten, Silos, Behältern, engen Räumen oder schwer zugänglichen Bereichen eingesetzt. Sie dienen als Anschlagpunkt, Rettungshilfe oder Träger für Höhensicherungsgeräte, Rettungshubgeräte und Winden. Weil hier mehrere sicherheitsrelevante Komponenten zusammenwirken, ist eine regelmäßige sachkundige Prüfung besonders wichtig.
HöHENPASS prüft Dreibeine, mobile Masten und vergleichbare Systeme unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, der Einsatzbedingungen und der jeweiligen Systemkomponenten. Die Prüfung kann im Servicezentrum oder bei größeren Beständen direkt vor Ort erfolgen.
Welche Systeme fallen in diese Kategorie?
Zu dieser Kategorie zählen unter anderem Rettungsdreibeine, mobile Masten, Davit-Systeme, Auslegerarme, Sockel- und Halterungskomponenten sowie Zubehör, das für den Einsatz mit PSAgA, Rettungshubgeräten oder Winden vorgesehen ist.
Winden, Höhensicherungsgeräte oder Rettungsgeräte, die an diesen Systemen genutzt werden, können je nach Produkt separat geprüft werden.
Warum die Prüfung von Dreibeinen und Masten wichtig ist
Dreibeine und mobile Masten werden häufig transportiert, aufgebaut, verstellt und in anspruchsvollen Umgebungen genutzt. Dabei können Stützen, Verriegelungen, Gelenke, Füße, Anschlagösen, Bolzen, Ketten oder Gurte beschädigt oder verschlissen werden. Auch fehlende Sicherungselemente oder unlesbare Kennzeichnungen können die sichere Verwendung einschränken.
Die sachkundige Prüfung bewertet den technischen Zustand, die Vollständigkeit und die Eignung der Komponenten für die weitere bestimmungsgemäße Verwendung.
Typische Prüfpunkte
Kontrolliert werden unter anderem Tragstruktur, Schweißnähte, Teleskop- und Verstellmechanismen, Verriegelungen, Bolzen, Anschlagpunkte, Verbindungselemente, Füße, Ketten, Korrosion, Risse, Verformungen, Verschmutzung und die Lesbarkeit der Kennzeichnung.
Bei Systemen mit integrierten oder angebauten Rettungshubgeräten, Höhensicherungsgeräten oder Winden müssen die jeweiligen Komponenten nach den dafür geltenden Herstellerangaben geprüft werden.
Vor-Ort-Prüfung für Schacht-, Industrie- und Servicebereiche
Dreibeine und Masten sind oft sperrig und werden an festen Standorten oder in Einsatzfahrzeugen vorgehalten. Eine Vor-Ort-Prüfung kann deshalb organisatorisch sinnvoll sein, insbesondere bei mehreren Systemen, großen Standorten oder regelmäßigen Wartungsfenstern.
Alternativ können einzelne Systeme nach Abstimmung an das HöHENPASS Servicezentrum gesendet werden.
Dokumentation für den Einsatz in Rettungskonzepten
Die Prüfung wird dokumentiert und die geprüften Komponenten werden entsprechend gekennzeichnet. Bei Mängeln erhalten Sie eine klare Rückmeldung, welche Bauteile gesperrt, ersetzt oder näher geprüft werden müssen.
Das unterstützt Unternehmen dabei, Rettungskonzepte, Einsatzmittel und Prüfunterlagen nachvollziehbar miteinander zu verbinden.
Masten und Dreibeine zur Prüfung anfragen
Senden Sie uns über das Anfrageformular Angaben zu Hersteller, Typ, Standort und Zubehör. Wir prüfen, ob eine Vor-Ort-Prüfung oder Einsendung für Ihre Masten und Dreibeine sinnvoll ist.
Für diese Produktgruppe sind je nach konkretem Produkt insbesondere folgende Regelwerke und Normen zu prüfen beziehungsweise in der Kommunikation zu berücksichtigen:
- DGUV Regel 112-198: Benutzung von PSAgA gegen Absturz.
- DGUV Regel 112-199: Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten, insbesondere bei Rettungssystemen aus Höhen und Tiefen.
- DGUV Grundsatz 312-906: Qualifizierung sachkundiger Personen.
- DIN EN 795: Anschlageinrichtungen, häufig relevant bei mobilen Anschlag-/Trägersystemen.
- DIN EN 1496: Rettungshubgeräte, wenn Winden oder Rettungshubfunktionen Bestandteil des Systems sind.
- DIN EN 360 kann relevant sein, wenn Höhensicherungsgeräte am Dreibein oder Mast eingesetzt werden.
Hinweis zur fachlichen Einordnung: Die genannten DGUV-Regeln und DIN-/EN-Normen sind praxisrelevante Bezugspunkte. Maßgeblich bleiben immer die konkrete Produktkennzeichnung, die Herstellerangaben, der tatsächliche Zustand, die Einsatzbedingungen und die Frage, ob eine sachkundige externe Prüfung, Wartung oder Revision für das jeweilige Produkt zulässig ist.