Prüfung von Verbindungsmitteln
Revisions-Service
Sachkundige Personen nach DGUV
Ihre Vorteile:
- rechtssichere Dokumentation
- erhöhte Arbeitssicherheit
- längere Nutzbarkeit der Ausrüstung
- frühzeitige Erkennung von Schäden
+49 261 953 434 0 | service@hoehenpass.de
Verbindungsmittel stellen die Verbindung zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt, Steigschutzsystem oder weiterem Sicherungselement her. Dazu gehören Halteseile, Verbindungsmittel mit Falldämpfer, Y-Verbindungsmittel und weitere textile oder metallische Komponenten. Im Einsatz werden diese Bauteile häufig bewegt, verdreht, über Kanten geführt, verschmutzt oder wechselnden Witterungsbedingungen ausgesetzt.
Die sachkundige Prüfung von Verbindungsmitteln ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der jährlichen PSAgA-Revision. HöHENPASS kontrolliert Verbindungsmittel herstellerunabhängig, dokumentiert das Ergebnis und unterstützt Unternehmen dabei, beschädigte oder ablegereife Komponenten rechtzeitig aus dem Bestand zu nehmen.
Warum Verbindungsmittel regelmäßig geprüft werden müssen
Verbindungsmittel sind oft stärker beansprucht, als es auf den ersten Blick erkennbar ist. Textile Bänder und Seile können durch Abrieb, Schnitte, Hitze, Feuchtigkeit oder Chemikalien geschädigt werden. Verbindungselemente können durch Korrosion, Verformung oder verschmutzte Verschlüsse beeinträchtigt sein. Bei Falldämpfern ist zusätzlich zu prüfen, ob Sturzindikatoren ausgelöst wurden oder Verpackungen beschädigt sind.
Die regelmäßige Prüfung hilft, solche Mängel systematisch zu erkennen und zu dokumentieren. Grundlage sind die Herstellerangaben, die DGUV-Bezüge zur Benutzung von PSAgA sowie die Bewertung durch sachkundige Personen.
Was wird bei der Prüfung von Verbindungsmitteln kontrolliert?
Der genaue Prüfumfang hängt vom jeweiligen Verbindungsmittel, Hersteller, Modell, Einsatzbereich und den Herstellerangaben ab. Bei der sachkundigen Prüfung werden unter anderem folgende Punkte betrachtet: Nähte, Spleiße, Endverbindungen, Bandfalldämpfer, Verbindungselemente, Etiketten, Kennzeichnungen und die Lesbarkeit der Produktdaten. Zusätzlich werden mechanische Beschädigungen, Verformungen, Verschmutzungen, Korrosion, Abrieb, Schnittspuren und Hinweise auf eine Sturzbelastung bewertet.
Bei Verbindungsmitteln mit Falldämpfer wird besonders darauf geachtet, ob der Falldämpfer unversehrt ist und ob Hinweise auf eine Auslösung oder Vorbelastung vorliegen. Produkte mit unklarer Historie oder fehlender Kennzeichnung müssen besonders sorgfältig beurteilt werden.
Geeignet für gemischte Bestände im Unternehmen
Viele Betriebe nutzen Verbindungsmittel unterschiedlicher Hersteller, Längen und Ausführungen. HöHENPASS kann diese Bestände zentral prüfen und dokumentieren. Das erleichtert die Organisation für Sicherheitsfachkräfte, Einkauf und Serviceverantwortliche, weil nicht jedes Produkt einzeln über unterschiedliche Herstellerprozesse abgewickelt werden muss.
Die Prüfung umfasst nur Produkte, bei denen eine sachkundige externe Prüfung nach Herstellerangaben möglich ist. Bei Sonderprodukten oder unklaren Fällen stimmen wir den weiteren Umgang transparent mit Ihnen ab.
Vor-Ort-Service oder Einsendung
Verbindungsmittel können in der Regel gut gebündelt zur Prüfung eingesendet werden. Bei größeren Beständen oder regelmäßigen Prüfzyklen ist jedoch häufig ein Vor-Ort-Termin sinnvoll. Dabei werden die Produkte direkt im Unternehmen geprüft, dokumentiert und bei Bedarf nach Einsatzbereichen oder Standorten sortiert.
Das schafft Transparenz im Bestand und reduziert organisatorischen Aufwand für wiederkehrende Prüfungen.
Dokumentation, Kennzeichnung und nächste Prüffrist
Nach der Prüfung erhalten Sie eine Dokumentation mit Ergebnis der sachkundigen Beurteilung. Freigegebene Verbindungsmittel werden entsprechend gekennzeichnet. Bei Mängeln erhalten Sie eine klare Rückmeldung, ob das Produkt gesperrt, ersetzt oder weiter geprüft werden muss.
Auf Wunsch unterstützen wir beim Aufbau eines strukturierten Prüfbestands inklusive Erinnerungsservice für die nächste jährliche Prüfung.
Verbindungsmittel zur Prüfung anfragen
Senden Sie uns Ihre Anfrage mit Angaben zu Stückzahl, Hersteller, Produkttypen und gewünschtem Prüfweg. Über das Anfrageformular klären wir schnell, ob Einsendung oder Vor-Ort-Service für Ihre Verbindungsmittel am besten passt.
Für diese Produktgruppe sind je nach konkretem Produkt insbesondere folgende Regelwerke und Normen relevant.
- DGUV Regel 112-198: Benutzung von PSAgA gegen Absturz, inklusive Hinweisen zu Prüfung, Wartung, Reinigung und Aufbewahrung.
- DGUV Grundsatz 312-906: Qualifizierung sachkundiger Personen für die Prüfung persönlicher Absturzschutzausrüstung.
- DIN EN 354: Verbindungsmittel.
- DIN EN 355: Falldämpfer und Verbindungsmittel mit integriertem Falldämpfer.
- DIN EN 358: Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten.
- DIN EN 362: Verbindungselemente, sofern Karabiner oder Haken Bestandteil des Verbindungsmittels sind.
Hinweis zur fachlichen Einordnung: Die genannten DGUV-Regeln und DIN-/EN-Normen sind praxisrelevante Bezugspunkte. Maßgeblich bleiben immer die konkrete Produktkennzeichnung, die Herstellerangaben, der tatsächliche Zustand, die Einsatzbedingungen und die Frage, ob eine sachkundige externe Prüfung, Wartung oder Revision für das jeweilige Produkt zulässig ist.
Für diese Produktgruppe sind je nach konkretem Produkt insbesondere folgende Regelwerke und Normen relevant.
- DGUV Regel 112-198: Auswahl und Benutzung von PSAgA gegen Absturz; wichtig für Prüf-, Wartungs-, Lagerungs- und Benutzungshinweise.
- DGUV Grundsatz 312-906: Qualifizierung von sachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung persönlicher Absturzschutzausrüstungen.
- DIN EN 361: Auffanggurte.
- DIN EN 358: Gurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten.
- DIN EN 813: Sitzgurte, relevant bei Gurten für Seilzugangstechnik oder Arbeitsplatzpositionierung.
- DIN EN 1497 / EN 1498 können bei Rettungsgurten oder Rettungsschlaufen relevant sein, sofern solche Produkte Bestandteil des Bestands sind.
Hinweis zur fachlichen Einordnung: Die genannten DGUV-Regeln und DIN-/EN-Normen sind praxisrelevante Bezugspunkte. Maßgeblich bleiben immer die konkrete Produktkennzeichnung, die Herstellerangaben, der tatsächliche Zustand, die Einsatzbedingungen und die Frage, ob eine sachkundige externe Prüfung, Wartung oder Revision für das jeweilige Produkt zulässig ist.