Prüfung mobiler Anschlagpunkte
Revisions-Service
Sachkundige Personen nach DGUV
Ihre Vorteile:
- rechtssichere Dokumentation
- erhöhte Arbeitssicherheit
- längere Nutzbarkeit der Ausrüstung
- frühzeitige Erkennung von Schäden
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Mobile Anschlagpunkte und temporäre Anschlageinrichtungen werden eingesetzt, wenn keine geeignete feste Anschlagmöglichkeit vorhanden ist oder Arbeiten an wechselnden Einsatzorten stattfinden. Sie bilden die Grundlage für ein funktionierendes Rückhalte-, Auffang- oder Rettungssystem und müssen deshalb eindeutig zum Einsatzbereich, zur Belastungsrichtung und zur verwendeten PSAgA passen.
HöHENPASS übernimmt die sachkundige Prüfung mobiler Anschlagpunkte unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, der DGUV-Bezüge und der relevanten Normen. Ziel ist eine nachvollziehbare Beurteilung, ob der Anschlagpunkt weiterhin verwendet werden darf oder ob Mängel, fehlende Kennzeichnungen oder Ablegereife vorliegen.
Welche mobilen Anschlagpunkte werden geprüft?
Geprüft werden je nach Herstellerangabe zum Beispiel mobile Anschlagpunkte, temporäre Anschlageinrichtungen, Anschlagklemmen, Tür- und Fenstertraversen, mobile Anschlagösen, textile Anschlagmittel, temporäre horizontale Systeme und weitere transportable Komponenten für Arbeiten mit PSAgA.
Nicht gemeint sind fest verbaute permanente Systeme wie Seilsicherungsanlagen, Schienensysteme oder dauerhaft montierte Anschlagpunkte.
Warum die Prüfung mobiler Anschlagpunkte besonders sorgfältig sein muss
Mobile Anschlagpunkte werden häufig an wechselnden Bauteilen, in unterschiedlichen Arbeitsumgebungen und von verschiedenen Anwendern genutzt. Dadurch entstehen besondere Anforderungen an Dokumentation, Kennzeichnung, Vollständigkeit und Zustand. Schon kleine Verformungen, beschädigte Verriegelungen oder fehlende Bauteile können die bestimmungsgemäße Verwendung beeinträchtigen.
Die sachkundige Prüfung bewertet deshalb nicht nur den sichtbaren Zustand, sondern auch die Zuordnung zum Hersteller, die Lesbarkeit der Kennzeichnung und die vorhandenen Einsatzinformationen.
Typische Prüfpunkte bei mobilen Anschlagpunkten
Kontrolliert werden unter anderem tragende Bauteile, Schweißnähte, Schrauben, Bolzen, Verriegelungen, Klemmbereiche, bewegliche Teile, textile Bestandteile, Beschläge, Korrosion, Verformungen, Risse, Verschleiß und die Vollständigkeit der Komponenten. Ebenso wichtig sind die Lesbarkeit von Typenschildern, Seriennummern und die Verfügbarkeit der Produktinformationen.
Bei Produkten, die nur in bestimmten Einbausituationen oder Belastungsrichtungen verwendet werden dürfen, wird die Dokumentation entsprechend berücksichtigt.
Vor-Ort-Prüfung bei größeren Beständen
Mobile Anschlagpunkte befinden sich oft direkt in Fahrzeugen, Werkstätten, Wartungsbereichen oder Einsatzlagern. Bei größeren Beständen kann die Prüfung vor Ort sinnvoll sein, damit die Produkte direkt am Standort gesichtet und dokumentiert werden können.
Für einzelne Produkte oder kleinere Mengen ist die Einsendung an das HöHENPASS Servicezentrum eine praktikable Alternative.
Dokumentation für Sicherheitsfachkräfte und Einkauf
Nach der Prüfung erhalten Sie eine transparente Dokumentation mit Prüfergebnis. Freigegebene Produkte werden gekennzeichnet. Produkte mit Mängeln werden eindeutig benannt, damit Ersatz, Sperrung oder weitere Klärung organisiert werden kann.
Gerade bei mobilen Anschlagpunkten hilft eine strukturierte Dokumentation dabei, Bestände standortübergreifend zu verwalten und die nächste jährliche Prüfung rechtzeitig einzuplanen.
Mobile Anschlagpunkte prüfen lassen
Beschreiben Sie über das Anfrageformular, welche mobilen Anschlagpunkte Sie im Einsatz haben. Nennen Sie idealerweise Hersteller, Typ, Stückzahl und Standort. Wir melden uns mit einem passenden Vorschlag für Einsendung oder Vor-Ort-Prüfung.
Für diese Produktgruppe sind je nach konkretem Produkt insbesondere folgende Regelwerke und Normen zu prüfen beziehungsweise in der Kommunikation zu berücksichtigen:
- DGUV Regel 112-198: Benutzung von PSAgA gegen Absturz.
- DGUV Grundsatz 312-906: Qualifizierung sachkundiger Personen.
- DIN EN 795: Anschlageinrichtungen; insbesondere relevant für abnehmbare/mobile Anschlageinrichtungen zur Verwendung durch eine einzelne Person.
- CEN/TS 16415 kann relevant sein, wenn Anschlageinrichtungen für die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen vorgesehen sind.
- DIN EN 17235 kann bei permanenten Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken relevant sein; solche Systeme sind jedoch nicht Kern dieser Unterseite.
Hinweis zur fachlichen Einordnung: Die genannten DGUV-Regeln und DIN-/EN-Normen sind praxisrelevante Bezugspunkte. Maßgeblich bleiben immer die konkrete Produktkennzeichnung, die Herstellerangaben, der tatsächliche Zustand, die Einsatzbedingungen und die Frage, ob eine sachkundige externe Prüfung, Wartung oder Revision für das jeweilige Produkt zulässig ist.