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Arbeitssicherheit


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

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Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit wird definiert als die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Es geht im Gesamten um die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter.

Arbeitssicherheit ist damit Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist einer der wichtigsten Arbeitgeberpflichten. 

Diese Pflicht ist schon im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Es basiert auf folgenden Artikeln:

  • dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG): Schutz sozial besonders schwacher Personen, Auftrag zur Schaffung von sozialen Sicherungssystemen. 
  • den Grundrechten, insbesondere dem Schutz der Menschenwürde sowie dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit (Art. 1 und 2 GG).

Die Pflichten und Rechte eines Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt.