Aufsichtsführender Höhenarbeiter
Aufsichtsführender Höhenarbeiter
Aufsichtsführende Höhenarbeiter sind Anwender, die für die arbeitssichere Durchführung auf einer Höhenbaustelle mit Zugangs- und Positionierungsverfahren mit Seilen (SZP) verantwortlich sind. Sie sind ausgebildet in erweiterten vertikalen, horizontalen und diagonalen Zugangsverfahren, sowie Vorstiegstechniken.
In der TRBS 2121 Teil 3 werden sie als beauftragter Aufsichtführender bezeichnet und müssen alle Punkte unter 4.3.3 TRBS 2121 Teil 3 erfüllen.