DGVU Grundsätze
DGUV Grundsätze
DGUV Grundsätze sind Hilfestellungen für die Befähigung und Qualifizierung bzw. Auswahl von geeigneten Personen. Sie enthalten auch Maßstäbe für bestimmte Verfahrensfragen, z. B. zur einheitlichen Durchführung von Prüfungen. Sie zählen neben Regeln und Informationen zum Regelwerk der DGUV.
Im Folgenden sind eine Auswahl relevanter Grundsätze für die Sachgebiete Persönliche Schutzausrüstung und PSA gegen Absturz / Rettungsausrüstungen aufgelistet. Immer mit kurzen Beschreibungen zum Inhalt.
Unser Akademie bietet Schulungen zu den DGUV Grundsätzen:
Einige DGUV Grundsätze zum Thema Absturzsicherung
DGUV Grundsatz 312-001
DGUV Grundsatz 312-001: Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
- Hilfestellung für Unternehmer zu Anforderungen an Ausbildende, die Unterweisungen im Bereich der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen durchführen
- Unterweisungsinhalte in Form von Checklisten für konkrete Anwendungssituationen
DGUV Grundsatz 312-003
DGUV Grundsatz 312-003: Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen
- beschreibt detailliert die fachlichen Inhalte und formalen Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen, die Seilzugangs- und Positionierungstechniken (SZP) anwenden
- gängigen Qualifikationsniveaus (Level 1 bis 3) einzeln betrachtet
- Anforderungen an Prüfungsstätten dargestellt
DGUV Grundsatz 312-906
DGUV Grundsatz 312-906: Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen
- persönliche Absturzausrüstungen müssen als PSA regelmäßig von sachkundigen Personen auf Ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden
- persönlichen Anforderungen an sachkundige Personen für diese PSA
- theoretischen und praktischen Inhalte, die Bestandteil der Qualifizierung und Fortbildung von Sachkundigen