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Ausbildung zum betriebsinternen Ausbildenden nach DGUV Grundsatz 312-001

Arbeiten in der Höhe und Tiefe erfordern tiefgreifende Kenntnisse zur richtigen Nutzung von PSAgA und zur Rettung. Gerade im Bereich Absturzsicherung sind praktische Übungen mit Absturzsicherung bzw. Rettungsequipment mit tödlichen Gefährdungen verbunden. Daher müssen Personen, die derartige Trainings und Unterweisungen für Absturzsicherung durchführen, über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen um diese zielführend vermitteln zu können. Dazu muss ein Trainer die Ausbildung zum Ausbildenden abgeschlossen haben. Wir teilen gerne unser Wissen mit potentiellen Ausbildern und bieten daher diese Weiterbildung nach DGUV Grundsatz 312-001 an. 




  • Alle Personen, die sich für die betriebsinterne Ausbildung zur Anwendung von PSAgA und Steigen und Retten aus Höhen und Tiefen interessieren.

Inhalt und Ziel der Schulung

  • DGUV Information 211-005 ->Grundlagen Pädagogik (Führung von Gruppen)
  • Grundlagen DGUV R 112-198 
  • Grundlagen DGUV R 112-199 
  • Grundlagen DGUV R 312-906 
  • Richtige Anwendung von Steigleitern 
  • Durchführung verschiedener Rettungsszenarien
  • Benutzung der PSAgA 

Hinweis

Die Ausbildenden sind verpflichtet, sich stets auf einem aktuellen Wissensstand zu halten. Dies betrifft speziell Änderungen bei DGUV-Vorschriften und dem Regelwerk, aber ebenso betriebliche Verhältnisse und Erkenntnisse aus Unfallgeschehen. Zusätzlich haben sich Ausbildende auf dem technisch neusten Stand zu halten und aktuelle Produktentwicklungen wie z. B. Rückrufaktionen und Warnhinweise der Hersteller zu beachten.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 18 Jahren 
  • Alle Schulungsteilnehmer müssen ein grundlegendes Zertifikat für Arbeiten in der Höhe besitzen
  • Verfügung über theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten (regelmäßige Benutzung der PSAgA und Rettungsgeräte mind. 15 Tage pro Jahr) 
  • Ausbildende müssen über die pädagogische Fähigkeit verfügen, die Ausbildungsinhalte erfolgreich zu vermitteln und eine Lerngruppe durch einen Lehrgang führen zu können. 
  • Tauglichkeitsnachweis durch einen Mediziner (wir empfehlen eine G41-Untersuchung)
  • Geistig, körperlich und charakterlich geeignet

Die Basiskenntnisse zur Nutzung und im Umgang mit Absturzsicherungen und Rettungsausrüstung müssen natürlich in speziellen Schulungen zur Anwendung von PSAgA und weiterführend zum Thema Steigen und Retten mit Absturzsicherung bereits vorhanden sein. Zudem gehört die Erstellung einer Gefährdungsanalyse ebenso zu den bereits erlernten Grundlagen. Wenn die notwendige Basis vorhanden ist, kann die Weiterbildung mit dem Abschluss – Befähigung zur Berechtigung von Unterweisungen Auszubildender – abgeschlossen werden.

Hinweise und Ablauf

  • Teilnehmerzahl auf Anfrage
  • Die Persönliche Schutzausrüstung, sowie das Rettungsequipment muss durch den Teilnehmer gestellt werden. 
  • Prüfung: Schriftlich und Praxis mit kurzer Präsentation 

Dauer/ Veranstaltungsort

  • Termin und Ort nach Absprache 
  • Ausbildungsdauer: 3 Tage a 8 Stunden 
  • Tag 1+2: Ausbildung
  • Tag 3: theoretische und praktische Prüfung

Gesetzliche Grundlagen

  • DGUV-Regelwerk ganzheitlich

Zertifikat / Abschluss

  • Die Ausbildung zum Ausbildenden nach DGUV Grundsatz 312-001 berechtigt zur Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 (zuvor BGR 199 - Anwendung von „Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und DGUV Regel 112-199 (zuvor BGR 199 - Sichern und Retten aus Höhen und Tiefen) für Anwender von Absturzsicherung. 
  • Die Unterweisung für die Qualifikation zum Ausbildenden muss jedes Jahr in einem eintägigen Refresher Seminar aktualisiert werden.

Freie Termine und Buchung

Termin Art der Schulung Ort Teilnehmer Preis (Netto)

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