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DGUV Regeln


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

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DGUV Regeln 

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/ Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert. Die DGUV Regeln werden von den beteiligten Parteien mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.

Im Bereich Absturzsicherung sind zwei DGUV Regeln besonders relevant. Die DGUV Regel 112-198 und die DGUV Regel 112-199. 

DGUV Regel 112-198 - Richtige Anwendung PSAgA

Die DGUV Regel 112-198 berücksichtigt die laut Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit unter Absturzgefahr. Außerdem werden die Bestandteile und die Anwendung der PSAgA geregelt.

Die entsprechenden unterwiesenen Inhalte vermittelt unsere Schulung „Richtige Anwendung PSAgA nach DGUV R 112-198“.

DGUV Regel 112-199 - Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen

Die DGUV 112-199 regelt die Anwendung und Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen. Die Grundlagen dazu werden in der DGUV 112-198 definiert und durch die Nutzung von Rettungsausrüstungen in der DGUV 112-199 ergänzt.

Unser Kurs „Steigen und Retten mit PSAgA nach DGUV Regel 198/199" richtet sich an Anwender von Schutzausrüstung, die in der Höhe arbeiten und ist dabei eine passende Ergänzung zur Schulung „Richtige Anwendung der PSAgA nach DGUV R 112-198".