Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift sollen bundeseinheitlich den Feuerwehrdienst vorgeben. Sie werden vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) verabschiedet und den Bundesländern zur Einführung empfohlen. Da es sich hier nur um eine Empfehlung handelt kann es sein, dass es Abweichungen in den einzelnen Bundesländern gibt. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift beschränkt sich bewusst nur auf solche Festlegungen, die für einen geordneten Einsatz der taktischen Einheiten und des Einzelnen unbedingt erforderlich sind. Weitergehende Festlegungen werden daher nicht getroffen.