Unterweisung
Worum handelt es sich bei einer Unterweisung?
Unterweisungen sind ein fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und ist darüber hinaus durch eine Vielzahl von Gesetzen (z. B. § 12 ArbSchG), Verordnungen und anderen Vorschriften (z. B. § 15 Unfallverhütungsvorschriften) geregelt. Ziel einer Unterweisung ist es die betroffenen Mitarbeiter auf betriebsspezifische Aspekte hinsichtlich Gefahren zu sensibilisieren.
Prinzipiell ist es Aufgabe des Unternehmers, die Unterweisungen durchzuführen. Es besteht jedoch die Möglichkeit diese Pflichte auf entsprechende betriebliche Führungspersonen zu übertragen. Das macht auch durchaus Sinn, da diese meist eher vor Ort sind, und so das Verhalten der ihnen unterstellten Mitarbeiter beobachten können und wenn notwendig korrigieren müssen.
Der Unternehmer behält jedoch in jedem Falle die Gesamtverantwortung.
Wichtig ist hier zu wissen das die Unterweisung in PSA gegen Absturz mindestens alle 12 Monate erfolgen muss!
Welche Inhalte werden bei einer Unterweisung behandelt?
In einer Unterweisung werden alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, die aufgrund der betrieblichen Spezifikationen gegeben sind, besprochen und geübt. Der Mitarbeiter wird durch die Unterweisung in den Arbeitsschutz persönlich eingebunden. Ihm werden die Wirkungsweise der sicheren Technik und die mit den organisatorischen Maßnahmen verfolgten Ziele erläutert und einsichtig gemacht. Ebenso kann die richtige Verwendung der notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) vermittelt werden.
Welche Anlässe für eine Unterweisung gibt es?
Unterweisungen werden vor der Aufnahme einer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Erstunterweisungen werden bei einer Neueinstellung, bei einem Arbeitsplatzwechsel oder bei der Einführung neuer Arbeitsabläufen, Maschinen etc. absolviert.
Anschließend finden Wiederholungsunterweisungen in jährlichen regelmäßigen Abständen oder bei besonderen Anlässen statt. Zu besonderen Anlässen gehören beispielsweiße Unfälle, Berufskrankheiten, Beinahe-Unfälle oder auffällige sicherheitswidrige Verhaltensweisen, Arbeitsaufgaben mit besonders hohen Gefährdungen oder ungewöhnliche oder selten vorkommende Arbeiten.
Gibt es einen Unterweisungsnachweis?
Ja, denn es besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Dokumentation.
Die Dokumentation enthält die Inhalte der Unterweisung, das Datum und die Unterschriften des Unterweisers und der Unterwiesenen. Empfehlenswert ist es den Nachweis zwei Jahre aufzubewahren, um gegebenenfalls den Nachweis der Pflichterfüllung erbringen zu können. Außerdem sollte ein Übersicht über die durchgeführten Unterweisungen und deren Inhalt sowie Teilnehmer geführt werden.
Wie unterscheidet sich eine Unterweisung von einer Schulung?
Häufig werden die Begriffe Unterweisung und Schulung als Synonyme verwendet, doch zwischen den beiden gibt es doch Unterschiede.
Bei einer Schulung geht es um die Qualifizierung von Personen. Beispielsweise qualifiziert eine FISAT-Schulung zum Industriekletterer. Je nach Lehrgang bekommen die Kursteilnehmer auf Basis gesetzlicher Grundlagen alle notwendigen theoretischen und praktischen Inhalte über den Fachbereich vermittelt. Dabei wird aber nicht auf betriebsspezifische Aspekte eingegangen. Das passiert bei der Unterweisung, die die Vermittlung von spezifischen Inhalten zum Arbeitsalltag beinhaltet.