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Schulung


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

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Was ist eine Schulung?

Bei einer Schulung geht es um die Qualifizierung von Personen. Beispielsweise qualifiziert eine FISAT-Schulung zum Industriekletterer, dabei wird aber nicht auf betriebsspezifische Aspekte eingegangen. Je nach Lehrgang bekommen die Kursteilnehmer auf Basis gesetzlicher Grundlagen alle notwendigen theoretischen und praktischen Inhalte über den Fachbereich vermittelt. Der theoretische Teil dient als Grundlage der nachfolgenden Praxiseinheit. In dieser wird die grundsätzliche sichere Handhabung für den täglichen Arbeitsablauf erarbeitet und geübt.

Beispiel: Richtige Anwendung Schulung PSAgA nach DGUV Regel 198

Diese Schulung bildet die allgemeine Grundlage zum Arbeiten bei Absturzgefahr. Durch Teilnahme an diesem Anwenderlehrgang wird den Kursteilnehmern umfassendes Wissen über die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vermittelt. Im Mittelpunkt steht die Schulung der gesetzlichen Grundlagen zur Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung.
Zu den Kernelementen gehören verschiedene Themenbereiche wie die Handhabung der Verbindungsmittel und die Instandhaltung der PSAgA. Schwerpunkt der Schulung sind neben den theoretischen Teilen unter anderem, die praktische Anwendung der verschiedenen Schutz- und Sicherheitssysteme. Dazu werden die gesetzlichen Normen oder Materialkunde durch praktische Anwendungen ergänzt.

Interesse geweckt? Dann werfen Sie doch gleich einen Blick auf unsere nächsten Schulungstermine!

Wie unterscheidet sich eine Unterweisung von einer Schulung?

Die zwei Begriffe (Schulung & Unterweisung) werden schnell im Arbeitsleben vertauscht oder durcheinander geschmissen. Meistens ergibt sich daraus auch kein Problem, doch es gibt gewisse Unterschiede.

Bei einer Schulung geht es um die Qualifizierung von Personen. Beispielsweise qualifiziert eine FISAT-Schulung zum Industriekletterer. Je nach Lehrgang bekommen die Kursteilnehmer auf Basis gesetzlicher Grundlagen alle notwendigen theoretischen und praktischen Inhalte über den Fachbereich vermittelt. Dabei wird aber nicht auf betriebsspezifische Aspekte eingegangen. Das passiert bei der Unterweisung, die die Vermittlung von spezifischen Inhalten zum Arbeitsalltag beinhaltet. Die Durchführung der Unterweisung ist dabei die Pflicht des Unternehmers. Die Unterweisung im Betrieb basiert auf der DGUV Information 211-005.

Bei einer Schulung bekommen die Kursteilnehmer auf Basis der Inhalte ein Zertifikat oder ein Zeugnis ausgestellt. Während bei einer Unterweisung man meist nur eine Teilnahmebescheinigung erhält.

Wer ist für die Durchführung von Schulungen oder Unterweisungen verantwortlich?

Grundsätzlich ist erstmal der Arbeitgeber für alle Schutzmaßnahmen im Unternehmen, und somit auch für Schulungen und Unterweisungen, verantwortlich.
Hier ist es daher nicht mehr zwingend notwendig zwischen den beiden Begriffen zu unterscheiden. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, seine Pflichten hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Führungskräfte zu übertragen.

Das macht auch durchaus Sinn, da diese meist eher vor Ort sind, und so das Verhalten der ihnen unterstellten Mitarbeiter beobachten können und wenn notwendig korrigieren müssen.

Der Unternehmer behält jedoch in jedem Falle die Gesamtverantwortung.

Welche Schulungen bietet Höhenpass an?

HöHENPASS bietet sämtliche Schulungen im Bereich Absturzsicherung (u. a. Irat, Fisat, DGUV198/199, Steigen und Retten, Beengte Räume, Richtige Anwendung von PSA, etc.) auf Basis der gesetzlichen Grundlagen und individuell angepasst an jedem Anwendungsbereich.

Kann die Schulung vor Ort durchgeführt werden?

Die angebotenen Schulungen können sowohl bei HöHENPASS direkt als auch bei Ihnen vor Ort durch unsere geschulten Mitarbeiter durchgeführt werden.