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Absturzgefährdeter Bereich


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

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Absturzgefährdeter Bereich

Zu absturzgefährdeten Bereiche zählen Dächer, aber auch Wege, die innerhalb von 2 Metern zur Absturzkante liegen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) definieren den Bereich als Gefahrenzone, in der Person oder Gegenstände herabfallen können. Das Herabfallen kann z.B. durch das Herüberfallen oder Hinausrutschen über eine Dachkante sein. Ebenso kann es aufgrund von durchbrechen durch nicht ausreichend tragfähige Flächen (z.B. Lichtkuppeln) zustande kommen. 

In der ASR ist der genaue Wortlaut wie folgt: „Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zu Absturzkante beträgt, liegen außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz.“