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Besondere Unterweisung (§31)


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

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Besondere Unterweisung (§31)

Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die falsch eingesetzt wird, kann unter Umständen nicht ihrer Schutzfunktion nachkommen und zu sehr schweren oder sogar tödlichen Folgen führen.

PSA der Kategorie III schützt vor möglichen bleibenden oder tödlichen Schäden. Für die Benutzung der Kategorie III PSA ist mindesten einmal jährlich eine Unterweisung Pflicht.