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Betriebsanweisung


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

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Betriebsanweisung 

Für die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen hat der Unternehmer eine Betriebsanweisung zu erstellen. Die alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben beinhaltet, insbesondere die Gefahren entsprechend der Gefährdungsermittlung, sowie das Verhalten bei der Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung und bei festgestellten Mängeln. 

Die Betriebsanweisung ist dem Benutzer am Einsatzort zur Verfügung zu stellen.