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Gefährdungsbeurteilung / Gefährdungsanalyse


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

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Gefährdungsbeurteilung & Gefährdungsanalyse 

Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung, auch Gefährdungsanalyse genannt, wir untersucht, ob durch technische oder organisatorische Maßnahmen (TOP-Prinzip) die vorherrschenden Gefahrenquellen verhindert bzw. vermindert werden können. 

Der Prozess zur Beurteilung von Gefährdungen umfasst ein Ermitteln und Bewerten der Gefährdungen am Arbeitsplatz im Gesamten. Die Beurteilung der ermittelten Gefährdungen kann nach normativen (Festlegungen im Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes) oder/und subjektiven Kriterien erfolgen. Die Beurteilung erfolgt hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit eines möglichen Gesundheitsschadens und der möglichen Schwere des Gesundheitsschadens durch Risikoabschätzung und Risikobewertung.

Die Gefährdungsbeurteilung ist für ein abgegrenztes Arbeitssystem vorzunehmen und soll alle Gruppen von Gefährdungsfaktoren 

  • physikalische,
  • chemische,
  • biologische,
  • physische
  • und psychische
einbeziehen.

In der Gesamtheit aller Einzelfälle führt es zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen gem. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). In dieser Gesamtheit für den Betrieb ist die Gefährdungsbeurteilung/Gefährdungsanalyse ein Handlungsinstrument zur Bestimmung von Schwerpunkten, zur zielorientierten Steuerung betrieblicher Aktivitäten der Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie Kontrollinstrument zur Beurteilung der Wirksamkeit von Arbeitsschutzaktivitäten.

Es gibt eine Reihe von verschiedener Gefährdungsbeurteilungstypen.

ARBEITSBEREICHSBEZOGENE BEURTEILUNG 

Die Beurteilung der Gefährdungen bezieht sich auf einen Bereich mit mehreren Arbeitsplätzen, z.B. eine Werkstatt. Die hier Beschäftigten können einer Reihe von Gefährdungen ausgesetzt sein, die übergreifend für diesen Bereich betrachtet und bei der arbeitsplatz- oder personenbezogenen Beurteilung nicht mehr aufgeführt werden. Dies kann z.B. für Lärm, Beleuchtung, Klima oder Verkehrswege gelten.

ARBEITSPLATZBEZOGENE BEURTEILUNG 

Die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung ist ratsam, wenn ein Mitarbeiter einen festen Arbeitsplatz nutzt oder ein Arbeitsplatz von mehreren Arbeitnehmern genutzt wird und diese gleichen Gefährdungen ausgesetzt sind. Beispielsweise können Montagearbeitsplätze, Büroarbeitsplätze, Schweißarbeitsplätze oder Arbeitsplätze an Werkzeugmaschinen arbeitsplatzbezogen beurteilt werden. Hier werden die Gefährdungen beurteilt, die an diesem Arbeitsplatz bestehen bzw. von den benutzten Arbeitsmitteln an diesem Arbeitsplatz ausgehen. Bei der Beurteilung sind alle Betriebszustände der Arbeitsmittel u. a. Probebetrieb, Einrichten, Wartung und Pflege, Instandsetzung, zu betrachten.

PERSONENBEZOGENE BEURTEILUNG  

Eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist bei besonderen Anforderungen an den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung notwendig, z. B. Wenn besonders schutzbedürftige Beschäftigte (Menschen mit Behinderung, werdende oder stillende Mütter, Jugendliche) betroffen sind.

TÄTIGKEITSBEZOGENE BEURTEILUNG

Hierbei wird die Gefährdung von Personen beurteilt, die Tätigkeiten an verschiedenen Einsatzorten nachgehen oder in verschiedenen Arbeitsbereichen tätig werden. Beispiele: Beschäftigte im Außendienst, Instandhaltungspersonal, Reinigungspersonal, Elektroinstallateure, Servicetechniker und Servicetechnikerinnen.