CE - Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird je nach Sicherheitsrelevanz in drei Kategorien eingeteilt. Jede dieser Kategorien weist unterschiedliche Qualitätssicherheitsanforderungen auf. Dazu kommt noch eine unterschiedliche CE-Kennzeichnung. Für PSA treffen nur die beiden höheren Kategorien (II und III) zu.
Kategorie I (nicht relevant für PSA) - CE
Hierzu zählt einfache Ausrüstung z. B. Gartenhandschuhe. Diese tragen nur das CE-Zeichen, ohne Ziffern am Ende.
Kategorie II - CE 95
Hierzu zählen Helme (evtl. auch Steigeisen, Eisgeräte etc.) Diese Produkte tragen neben den beiden Buchstaben C und E noch die Jahreszahl des Inverkehrbringens (Herstellungsjahr).
Kategorie III - CE 95 0123
Hierzu zählt Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wie z.B. Auffanggurte, Seile, Bandschlingen, Expressschlingen, Karabinerhaken, Abseilgeräte und vieles mehr.
Die Ausrüstung trägt neben den zwei Buchstaben C und E und der Jahreszahl zusätzlich auch noch die Kennzahl des Prüfinstitutes, z. B. CE 95 0123. Die Nummer 0123 steht für die TÜV Produkt und Service GmbH, München, die als Prüf- und Zertifizierungsstelle sowie als Qualitätssicherungssystem-Zertifizierer im Sinne der Richtlinie PSA von Brüssel anerkannt worden ist.
Die CE-Kennzeichnung muss deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein, ansonsten ist die PSAgA nicht mehr einsatzfähig. Zur eindeutigen Identifikation muss jedes lösbare Bestandteil gekennzeichnet sein und mindestens folgende Angaben enthalten:
- Typenbezeichnung
- Herstellungsjahr
- Nummer der entsprechenden Norm
- Name oder Zeichen des Herstellers/Lieferanten
- Serien-/Herstellungsnummer des Bestandteils
- Piktogramm welches anzeigt, dass die Benutzer die vom Hersteller gelieferten Informationen lesen müssen
Es dürfen keine Bestandteile ohne entsprechende Angaben auf der Kennzeichnung verwendet werden.