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Kollektivschutz

Kollektivschutz im Allgemeinen: 

Kollektivschutz umfasst Maßnahmen zur Absturzsicherung die darauf abzielen, mehrere Personen gleichzeitig zu schützen, ohne dass diese persönliche Absturzsicherung (PSA) tragen müssen. Besagte Schutzmaßnahmen sind in der Regel fest installiert, beispielsweise Schutzgeländer oder Auffangnetze.
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Was ist Kollektivschutz?

Häufig verbinden wir mit dem Begriff Kollektivschutz Schutzvorrichtungen wie Geländer, die einen Absturz vom Dach verhindern sollen. Doch Kollektivschutz umfasst auch andere Maßnahmen wie Auffangnetze, Absicherung von Lichtkuppeln, einfache Barrieren an Absturzkanten oder Seitenschutzsysteme. Solche Schutzvorrichtungen finden nicht nur auf Dächern, sondern auch an Maschinen und anderen Arbeitsplätzen Anwendung, um das dort arbeitende Personal vor Unfällen zu bewahren.

Was ist primäre Absturzsicherung?

Die primäre Absturzsicherung bezieht sich auf die erste Linie des Schutzes gegen Absturz, die durch physische Barrieren wie Geländer und Netze erreicht wird. Seitenschutz ist ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Schutzmaßnahmen. Der Seitenschutz umfasst Schutzgeländer und andere Vorrichtungen, die seitlich an Arbeitsplattformen oder Gerüsten angebracht sind, um seitliche Abstürze zu verhindern. Dieser Schutz ist besonders wichtig bei Arbeiten an den Absturzkanten von Bauwerken oder erhöhten Plattformen.


Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen

Die Bedeutung des Kollektivschutzes wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen unterstrichen. In Deutschland sind dies unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV). Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen legen fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu ergreifen. Dazu gehört auch die Installation von Schutzvorrichtungen wie Metallgeländern, Schutzgeländern und Auffangeinrichtungen.


Kollektivschutz oder PSAgA?

Im Zusammenhang mit Absturzsicherheit bezieht sich der Begriff Kollektivschutz auf Maßnahmen, die das Risiko von Abstürzen für mehrere Arbeitskräfte gleichzeitig minimieren. Anstatt den Schutz einzelner Personen (Individualschutz) durch persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Auffang- und Höhensicherungsgeräte zu gewährleisten, zielt Kollektivschutz darauf ab, durch bautechnische Maßnahmen eine allgemein sichere Umgebung zu schaffen. Zum Kollektivschutz gehören beispielsweise Schutzgeländer, Lichtkuppelsicherungen und Auffangeinrichtungen. Kollektivschutz minimiert außerdem die Möglichkeit für menschliche Fehler durch Unachtsamkeit oder fehlende Kenntnisse im Umgang mit PSA. Ob ein Arbeitsplatz besser durch Kollektivschutz oder persönliche Schutzausrüstung (PSA) gesichert werden sollte, hängt von den spezifischen Gegebenheiten und der Häufigkeit der Nutzung ab. Langfristig ist Kollektivschutz häufig die kostengünstigere Option, da seine Instandhaltung deutlich weniger Zeit und Aufwand erfordert als die fortlaufende Wartung und Unterweisungspflicht bei der Nutzung von PSA. Dennoch ist der Einsatz von PSA unverzichtbar, wenn Kollektivschutz nicht realisierbar ist, etwa in schwer zugänglichen oder sich ständig verändernden Arbeitsbereichen.


Welche Anforderungen gibt es an Schutzgeländer?

Die Anforderungen an Kollektivschutzmaßnahmen sind vor allem in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) festgelegt. Die ASR A2.1 beschreibt detailliert, welche Anforderungen Schutzgeländer und Absturzsicherungen erfüllen müssen. Eine Umwehrung muss eine Mindesthöhe von 1,0 Metern haben. Bei Absturzhöhen von mehr als 12 Metern erhöht sich diese Anforderung auf mindestens 1,10 Meter, um ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Zusätzlich müssen Schutzgeländer über bestimmte Bauelemente verfügen: Ein Handlauf, eine Knieleiste und eine Fußleiste sind erforderlich, um das Hinüberfallen oder Durchrutschen von Personen und Gegenständen unter dem Geländer zu verhindern. Neben den baulichen Aspekten der Geländer ist es auch wichtig, dass diese regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft und gewartet werden. Nur so kann der geforderte Schutz langfristig gewährleistet werden. Besonders beliebt sind außerdem Geländer aus Metall, da diese sowohl stabil als auch langlebig sind. Man findet Metallgeländer auf Baustellen, Dächern und anderen erhöhten Arbeitsbereichen, da sie eine zuverlässige Barriere gegen Absturz bieten.Welche Arten von Schutzgeländern gibt es?Wer ein Schutzgeländer zur Sicherung von Flachdächern anbringen möchte, hat verschiedene Optionen zur Auswahl. Neben den klassischen, fest installierten Geländern gibt es inzwischen auch temporäre Lösungen. Diese mobilen Schutzgeländer können bei Bedarf für spezifische Arbeiten auf Dächern installiert und nach Abschluss der Arbeiten wieder leicht demontiert werden. Ein Beispiel dafür ist das ABS Mobileguard Pro, ein temporäres Geländer, das gemäß EN 13374 auf Steildächern mit einer Neigung von bis zu 60 Grad verwendet werden darf. Es zeichnet sich durch einen besonders einfachen Transport und eine unkomplizierte Installation aus, was den Kollektivschutz auf ein neues Level an Leichtigkeit hebt.Permanent installierte Schutzgeländer hingegen dienen als dauerhafte Absturzsicherung auf ständig genutzten Flächen wie Dächern, Podesten oder Maschinen. Sie sollten den Standards der EN ISO 14122-3 und DIN EN 13374 entsprechen, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Generell werden Schutzgeländer den folgenden 3 Klassen zugeteilt:  

  • Klasse A: Einsetzbar bei einer Dachneigung bis 10 Grad
  • Klasse B: Einsetzbar bei einer Dachneigung bis 30 Grad
  • Klasse C: Einsetzbar bei einer Dachneigung zwischen 30 und 45 Grad 

Je nach Absturzhöhe können die verschiedenen Geländer auch bei höheren Neigungen eingesetzt werden. Mehr dazu erfahren Sie . 


Informationen zu Auffangeinrichtungen

Eine sogenannte Auffangeinrichtung darf nicht mit einem Auffangsystem verwechselt werden. Während ein Auffangsystem Teil der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz(PSAgA) ist, gehört eine Auffangeinrichtung zum Kollektivschutz. 

Typische Auffangeinrichtungen sind Auffangnetze, die so installiert werden, dass sie im Falle eines Sturzes den Verunfallten auffangen. Für die Nutzung von Auffangnetzen gelten strenge Vorschriften. So legt die DGUV 101-011 fest, dass der horizontale Abstand zwischen Schutznetz und Absturzkante maximal 0,30 Meter betragen darf. Zudem darf die maximale Absturzhöhe in das Netz 3 Meter nicht überschreiten, um die Aufprallkraft und das Verletzungsrisiko zu minimieren. Es ist jedoch zu beachten, dass auch bei der Verwendung eines Auffangnetzes das Risiko von Verletzungen besteht, wenn jemand hineinfällt. Aus diesem Grund sind Arbeitgeber verpflichtet, ein umfassendes Rettungskonzept auszuarbeiten. Dies stellt sicher, dass verunglückte Personen nach einem Sturz schnell und sicher aus dem Netz geborgen werden können.


Maßgeschneiderter Kollektivschutz 

Kollektivschutz als Teil einer dauerhaften Absturzsicherung ist in vielen Unternehmen sinnvoll, muss jedoch sorgfältig geplant und installiert werden. Als zertifizierter Partner mehrerer Hersteller verfügt HÖHENPASS über umfassendes Know-how in der Planung und Montage von Kollektivschutzsystemen.Um potenzielle Gefahrenquellen durch permanente Absturzsicherungen vollständig zu eliminieren, ist eine Begehung vor Ort unerlässlich. Unsere erfahrenen Techniker führen diese gerne durch und entwickeln im Anschluss ein maßgeschneidertes Schutzkonzept. Zudem übernehmen wir auf Wunsch auch die Erstellung eines Rettungskonzeptes, das für bestimmte Kollektivschutzsysteme gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Möchten Sie mehr über individuell angepasste Absturzsicherungslösungen erfahren? Klicken Sie hier.



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