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Absturzkante


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

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Definition Absturzkante

Bei einer Absturzkante handelt es ich um die direkte eine Stelle, über die Personen bei der Arbeit abstürzen können. Abhängig vom Arbeitsumfeld gibt es unterschiedliche Mindest-Absturzhöhen, ab wann es sich um eine „Absturzkante“ handelt.

Ab welcher Höhe spricht man von einer Absturzkante? Was gilt als Absturzhöhe?

Grundsätzlich ist eine Absturzkante laut DGUV Vorschrift 38 bei allen Arbeitsplätzen, die mehr als zwei Meter über den Boden liegen, vorliegend. 

Doch es gibt auch Ausnahmeregelungen für spezielle Arbeitsbereiche.

  • Arbeitsplätze am oder über dem Wasser sowie in der Nähe von anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, müssen stets gesichert sein.
  • Wenn der Arbeitsplatz sich an freiliegenden Treppenläufen oder Treppenabsätzen, Wandöffnungen sowie Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen befindet. So ist dieser ab einem Meter Höhe zu sichern. 
  • Bei Arbeiten auf dem Dach ist Absturzsicherung vorgeschrieben, wenn die Traufenhöhe mindestens zwei Meter beträgt und das Dach zwischen 20 und 60 Grad geneigt ist.

In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind Absturzkanten weiter definiert als:

  • Eine Kante zu einer mehr als 60° geneigten Fläche (z. B. einer Dachfläche).
  • Ein Übergang von einer durchtrittsicheren zu einer nicht durchtrittsicheren Fläche. 
  • Ein Übergang von Flächen mit unterschiedlichen Neigungswinkeln. Genauer gesagt von einer bis zu 22,5° geneigten Fläche zu einer mehr als 60° geneigten Fläche. 
  • Wenn die gedachte Linie an gewölbten Flächen, einen Neigungswinkel einer Tangente von mindestens 60° hat.

WIE MUSS EINE ABSTURZKANTE GESICHERT WERDEN?

Personen, die sich in der Nähe einer Absturzkante aufhalten, müssen vor einem Absturz gesichert werden. Dieser Bereich, auch absturzgefährdeter Bereich bezeichnet, wird gemäß den ASR als der Raum definiert, der bis zu 2 Meter von der Absturzkante entfernt ist.

Auch hier gilt: Kollektivschutz hat Vorrang vor Individualschutz. Geeignete Maßnahmen zum Kollektivschutz an Absturzkanten sind beispielsweise Geländer oder Umwehrungen. Dabei ist darauf zu achten, dass Geländer die vorgeschriebene Mindesthöhe von 1 Meter haben, um ein Überstürzen zu verhindern.

Eine Alternative wäre die Installation von Auffangnetzen, die im Notfall stürzende Personen vor dem Fall in die Tiefe schützen. 

Auch Rückhaltesysteme können zur Sicherung von Absturzkanten eingesetzt werden. Die Seil- und Schienensysteme sorgen dafür, dass Anwender nicht zu nah an die Absturzkante herantreten können. Zusätzlich zu den Anschlageinrichtungen müssen Verbindungsmittel und Haltegurte bereitgestellt werden.

Unser HöHENPASS-Expertenteam unterstützt Sie gerne bei der Auswahl einer optimalen Absturzsicherung für Ihren Betrieb. 




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