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Verbindungsmittel mit Falldämpfer kaufen

Verbindungsmittel mit Falldämpfer

Verbindungsmittel für den Einsatz in einem Auffangsystem mit Falldämpfer dienen dazu, im Falle eines Sturzes den Fangstoss zu reduzieren. So wird die anwendende Person geschützt.
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Welche Eigenschaften und Funktionen haben Verbindungsmittel?

Ein Verbindungsmittel hat die zentrale Aufgabe, die Auffangöse des Auffanggurtes mit dem vorgesehenen Anschlagpunkt zu verbinden, wodurch der Sturzraum kontrolliert und begrenzt wird.

Der Bandfalldämpfer als zusätzliche Komponente spielt eine entscheidende Rolle bei der Dämpfung eines möglichen Sturzes und trägt maßgeblich dazu bei, das Risiko schwerer Verletzungen zu reduzieren. Die maximale Fangstoßkraft, die auf den menschlichen Körper wirken darf, ist auf 6 kN begrenzt. Ohne den Einsatz eines Falldämpfers würde diese Grenze bereits bei einer Sturzhöhe von nur 0,5 Metern überschritten, was ernsthafte Verletzungen zur Folge haben könnte.

Der Falldämpfer absorbiert die beim Sturz entstehende Energie und verhindert, dass diese ungemindert auf den Körper übertragen wird. Daher ist es unerlässlich, Verbindungsmittel in Auffangsystemen stets in Kombination mit Falldämpfern einzusetzen.


Anwendungsbereiche von Verbindungsmitteln mit Falldämpfern:

Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfern als Teil der PSA werden in den verschiedensten Branchen genutzt, in denen Absturzgefahr besteht und der Anwender in das Seil stürzen könnte. Besonders in der Bauindustrie, der Seilzugangstechnik oder bei Dacharbeiten kommt die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz. Doch auch beim Gerüstbau oder bei Arbeiten auf Windkraftanlagen kann nicht auf die Sicherung durch Fallschutzsysteme verzichtet werden. 


Welche Normen und Anforderungen müssen Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfern erfüllen?

Die Anforderungen an Auffangsysteme sind unter anderem in der DGUV 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ festgelegt. Die spezifischen Eigenschaften und der Aufbau von Falldämpfern werden durch die DIN EN 355 definiert, während die Anforderungen an Verbindungsmittel in der DIN EN 354 beschrieben sind.

Falldämpfer werden in vier Typen unterteilt, wobei der Bandfalldämpfer als Standard für moderne Höhenarbeiter gilt. Andere Typen, wie etwa der Reibungsfalldämpfer, werden heute nicht mehr empfohlen.

Gemäß DIN EN 355 dürfen Verbindungsmittel mit Falldämpfern eine maximale Länge von 2 Metern nicht überschreiten und müssen die Fangstoßkraft auf maximal 6 kN begrenzen. Umfangreiche Tests während der Herstellung gewährleisten dabei die notwendige Sicherheit im Einsatz.



Wie oft darf man Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfern benutzen?

Generell dürfen Verbindungsmittel und Bandfalldämpfer eingesetzt werden, bis sie die vom Hersteller vorgegebene Ablegereife erreicht haben. Als der Teil der PSAgA müssen Verbindungsmittel mit integriertem Falldämpfer gemäß DGUV Regel 112-198 regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich von Sachkundigen auf einwandfreies Funktionieren geprüft werden.

Sollte es jedoch während der Anwendung der PSA zu einem Sturz kommen und den Bandfalldämpfer belasten, muss dieser nach dem Sturz ausgetauscht werden und darf nicht weiter benutzt werden. 


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