Ablegereife Absturzsicherung
Ablegereife Absturzsicherung - Benutzungsdauer und Lebensdauer
Ablegereife gibt bei Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz an, dass das betroffene Produkt nicht mehr eingesetzt werden darf.
Die Ablegereife kann durch verschiedene Einflüsse wie Beschädigungen, Sturzbelastungen oder Ende der Benützungsdauer erreicht werden. Hersteller müssen diese Lebensdauer kennzeichnen. Wenn diese überschritten wurde, ist das Produkt ablegereif und muss ersetzt werden. Auch Ausrüstung, die nie oder nur selten verwendet wird, kann eben durch das Überschreiten der Benutzungsdauer die Ablegereife erreichen. Bestimmte Materialien wie Chemiefasern in Gurten oder Verbindungsmitteln unterliegen einer gewissen natürlichen Alterung. Durch nicht sachgemäße Lagerung oder besonders starke Umwelteinflüsse wie Sonneneinstrahlung, wir die Alterung nochmal beschleunigt.
Bis 2019 wurde seitens der BG eine maximale Lebensdauer bei Gurten von 6-8 Jahren und bei Verbindungsmitteln von 4-6 Jahren vorgegeben. Dies wurde durch individuelle Herstellerangaben, welche in den Gebrauchsanweisungen zu finden ist, ersetzt. Die Kennzeichnung durch den Hersteller kann laut DGUV Regel 112-198 auf zwei Arten erfolgen:
- Datum der Ablegereife
- Monat und Jahr der Herstellung sowie Angabe der maximalen Benutzungsdauer
Übersicht zur Ablegereife einiger Hersteller:
Bitte beachten Sie, dass diese Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Wir sind bemüht die Liste aktuell zu halten, bitten Sie jedoch immer explizit die Herstellerangaben zu beachten. Eine Übersicht der Hersteller steht für Sie hier zum Download bereit.
- Gurte, Verbindungsmittel, Seile: max. 10 Jahre (außer Auffanggurt PR3/4)
- Schlingen: max. 8 Jahre (EN566)
- Steigschutzläufer Typ H1: nicht mehr gültig (Alternative: RS-S05)
- Fangeinrichtung RS-S01 &RS-S02: nicht mehr gültig (Alternative: RS-S05)
- Auffanggurt PR3/4: max. 6 Jahre
- Fangeinrichtung RS-S05, RS-06: max. 8 Jahre (siehe Hinweise) (nach 8 Jahren müssen die Läufer dem Hersteller zum Bandwechsel eingeschickt werden)
- Gurte, Seile, Verbindungsmittel: max. 10 Jahre (10 Jahre bei gelegentlichem Gebrauch und 5 Jahre bei häufiger Anwendung
- PSA Produkte: 12 Jahre, davon 2 Jahre Lagerung + 10 Jahre Gebrauchsdauer
- Gurte: max. 12 Jahre, davon 2 Jahre Lagerung + 10 Jahre Gebrauchsdauer
- Verbindungsmittel: max. 10 Jahre, davon 2 Jahre Lagerzeit + 8 Jahre Gebrauchsdauer
- Helme: maximal 10 Jahre (ab 2016, vorher 5 Jahre)
- Textil und Kunststoff: maximal 10 Jahre ab Herstellungsdatum
- Gurte: max. 10 Jahre, davon 2 Jahre Lagerzeit + 8 Jahre Benutzung (ab 2018)
- Verbindungsmittel: max. 10 Jahre, davon 2 Jahre Lagerzeit + 8 Jahre Benutzung (ab 2018)
- Seile: max 8 Jahre, davon 2 Jahre Lagerzeit + 8 Jahre Benutzung (ab 2018)
- Milan, HSGs, Dreibeine: max. 20 Jahre
- Metallprodukte: max. 30 Jahre
- Korbtrage: max. 12 Jahre
- Textil: maximal 10 Jahre (ab 2010, vorher nach DGUV)
- GlideLoc COMPAKT Läufer: nicht mehr zulässig (seit Normänderung 2014, Tausch gegen Comfort II oder Bodycontrol)
- Textil: maximal 10 Jahre ab Herstellungsdatum
- bei gelegentlichem Gebrauch: 6 bis 8 Jahre
- bei regelmäßigem Gebrauch: bis zu 5 Jahre
- bei maximaler Belastung: weniger als 1 Jahr
- Gurte: 6-8 Jahre (bei lückenloser Dokumentation 10 Jahre)
- Verbindungsmittel (Seile, Bänder): 4-6 Jahre (bei lückenloser Dokumentation 10 Jahre)
- mitlaufende Auffanggeräte: max. 6 Jahre
- Textil bei normaler Benutzung: maximal 5 Jahre
- Textil trockene, dunkle Lagerung: maximal 10 Jahre
- Gurte, Textile, Seile: 10 Jahre ab 1. Nutzung + 5 Jahre Lagerung
- Metall: unbegrenzt (nach Zustand)
- Helme: max. 10 Jahre
- Gurte: keine offizielle Definition der Ablegereifen. Voraussetzung: Normale Verwendung, optimale Lagerung, schriftl. Nachweis über alle jährlichen Prüfungen und Verwendungen, Schriftl. Freigabe zur weiteren Verwendung durch Sachkundigen
- Verbindungsmittel: keine offizielle Definition der Ablegereifen. Voraussetzung: Normale Verwendung, optimale Lagerung, schriftl. Nachweis über alle jährlichen Prüfungen und Verwendungen, Schriftl. Freigabe zur weiteren Verwendung durch Sachkundigen
- Schlinge: keine offizielle Definition der Ablegereifen. Voraussetzung: Normale Verwendung, optimale Lagerung, schriftl. Nachweis über alle jährlichen Prüfungen und Verwendungen, Schriftl. Freigabe zur weiteren Verwendung durch Sachkundigen
- Seile: keine offizielle Definition der Ablegereifen. Voraussetzung: Normale Verwendung, optimale Lagerung, schriftl. Nachweis über alle jährlichen Prüfungen und Verwendungen, Schriftl. Freigabe zur weiteren Verwendung durch Sachkundigen
- Derope; Stopfor; Dreibeine; Blocfor Derope-Kernmantelseil, Fangwagen AL-R ohne BFD: keine offizielle Definition der Ablegereifen. Voraussetzung: Normale Verwendung, optimale Lagerung, schriftl. Nachweis über alle jährlichen Prüfungen und Verwendungen, Schriftl. Freigabe zur weiteren Verwendung durch Sachkundigen
- Fangwagen mit BFD: max. 10 Jahre // Fangwagen einzeln: keine Ablegereife
- mit BFD AL-D und Grip: max. 10 Jahre