Fragen? Antworten! +49 261 95 34 34 0
E-Mail: info@hoehenpass.de

Falldämpfer


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z

Was ist ein Falldämpfer?

Der Falldämpfer, ist eine Verbindungsmittel, welches in der Norm EN 355 geregelt ist
Durch einen Falldämpfer wird die beim Sturz auftretende Fangstoßkraft, die auf den Auffanggurt und die Anschlageinrichtung einwirkt, auf 6 kN reduziert. Man unterscheidet zwischen Band-, Aufreiß-, Labyrinth- und Reibungsfalldämpfern, wobei der Stand der Technik die Bandfalldämpfer darstellen. Die Benutzung eines Reibungsfalldämpfers ist eigentlich nicht mehr zu empfehlen.

Warum benötige ich einen Falldämpfer?

Im Falle eines Absturzes bremst der Falldämpfer nach DIN EN 355 die Fallgeschwindigkeit ab. Ähnlich wie beim Bremsmanöver im Auto wird die Bewegungsenergie durch den Fälldämpfer abgebaut, damit möglichst wenig Energie in den Körper des Anwenders übertragen wird und so Verletzungen verhindert werden.

Welche Anforderungen hat ein Bandfalldämpfer?

Die Aufgabe des Bandfalldämpfers ist es den Fangstoß auf bzw. unter 6kN zu bringen bzw. zu dämpfen. Dabei ist die Dämpfungsfunktion so, dass zwei Gurtbänder aufeinanderliegen und miteinander verwoben sind. Im Sturzfall geht die Verwebung der beiden Bänder auf und baut so die Kraft ab.
Ein verpackter, nicht ausgelöster, Bandfalldämpfer darf nach einer statischen Vorbelastung von 2 kN eine bleibende Auslängung von maximal 50 mm haben. Im Sturzfall muss der Bandfalldämpfer dafür sorgen, dass die einwirkende Kraft auf unter 6 kN reduziert wird. Wenn der Bandfalldämpfer "aufreist" darf er sich um maximal 1,75 m verlängern. Dies sollte auch immer bei der Benutzung der PSAgA im Bezug auf die Absturzhöhe beachtet werden.