Falldämpfer
Was ist ein Falldämpfer?
Falldämpfer sind Vorrichtungen, die die Aufprallkräfte bei einem Sturz oder Fall reduzieren, um Verletzungen zu minimieren. In der Höhenarbeit werden sie häufig als Verbindungsmittel eingesetzt, und müssen der Norm DIN EN 355 entsprechen.
Durch einen Falldämpfer wird die beim Sturz auftretende Fangstoßkraft, die auf den Auffanggurt und die Anschlageinrichtung einwirkt, auf 6 kN reduziert. Man unterscheidet zwischen Band-, Aufreiß-, Labyrinth- und Reibungsfalldämpfern. Bandfalldämpfer gelten heutzutage als Stand der Technik, während der Einsatz von Reibungsfalldämpfern inzwischen nicht mehr empfohlen wird.
Warum benötige ich einen Falldämpfer?
Im Falle eines Absturzes bremst der Falldämpfer nach DIN EN 355 die Fallgeschwindigkeit ab. Ähnlich wie beim Bremsmanöver im Auto wird die Bewegungsenergie durch den Falldämpfer abgebaut, damit möglichst wenig Energie auf den Körper des Anwenders übertragen wird und so Verletzungen verhindert werden.
Welche Anforderungen muss ein Bandfalldämpfer erfüllen?
Die Aufgabe des Bandfalldämpfers besteht darin, den Fangstoß auf maximal 6 kN zu reduzieren. Dies wird erreicht, indem zwei Gurtbänder miteinander verwoben sind, die im Falle eines Sturzes ihre Verwebung lösen und so die aufgebrachte Kraft abbauen.
Ein verpackter, nicht ausgelöster, Bandfalldämpfer darf nach einer statischen Vorbelastung von 2 kN eine bleibende Auslängung von maximal 50 mm haben. Im Sturzfall muss der Bandfalldämpfer dafür sorgen, dass die einwirkende Kraft auf unter 6 kN reduziert wird. Wenn der Bandfalldämpfer "aufreist" darf er sich um maximal 1,75 m verlängern. Dies sollte auch immer bei der Benutzung der PSAgA im Bezug auf die Absturzhöhe beachtet werden.