Absturzsicherung
ABSTURZSICHERUNG
Absturzsicherung ist lebenswichtig. Denn Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen bringen immer ein Unfallrisiko mit sich und deshalb ist bei Arbeiten in der Höhe auf die geeignete Absturzsicherung zu achten. Dazu zählen jegliche Maßnahmen, die dazu dienen, einen Absturz in Bereichen mit großem Verletzungsrisiko zu verhindern.
Absturzsicherung ist laut Definition eine Einrichtung, die zwangsläufig wirksam ist, auch ohne bewusstes Mitwirken des Beschäftigten, einen Absturz verhindert. Beispiele dafür sind dauerhafte technische Schutzbauten z. B. fixe Geländer, organisatorische Maßnahmen oder individuelle anwendbare Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Die Begriffe „Persönliche Schutzausrüstung“, „Auffangsysteme“, „Haltesysteme“, „Arbeitsplatzpositionierung“ und weitere werden häufig in der Fachwelt verwendet. Auch der Begriff „Anseilschutz“ ist in der Praxis weit verbreitet und wird in den Unfallverhütungsvorschriften verwendet.
Die Verwendung von Absturzsicherung richtet sich nach dem TOP-Prinzip.
- Technische Maßnahmen
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- Organisatorische Maßnahmen
- Personenbezogene Maßnahmen.