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TOP Prinzip


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

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DAS TOP-PRINZIP ERKLÄRT

Bei Absturzgefahr muss immer eine fachmännisch durchgeführte Gefährdungsanalyse erstellt werden. Diese dokumentiert die Gefahren an den jeweiligen Arbeitsorten und legt fest, welche Systeme zur Absturzsicherung als Schutzmaßnahme genutzt werden, damit die Mitarbeiter sicher arbeiten können. Zum Schutz können Kollektivschutzsysteme wie Balkongeländer, Dachgeländer, Gerüste, Absperrgitter und -ketten eingesetzt werden.

Grundsätzlich bieten Kollektivschutzsysteme Schutz für mehrere Personen im Arbeitseinsatz. Typische Einsatzorte für kollektive Schutzmaßnahmen sind Treppen und Flach- und Steildächer aber auch Lichtkuppeln. Auf Baustellen wird Kollektivschutz zudem nicht dauerhaft, sondern meistens temporär zur Sicherung der Arbeiter während der Bauphase installiert, etwa in Form eines Baugerüsts.

Wo das nicht möglich ist bzw. allein nicht zum Ziel führt, müssen ergänzende organisatorische und personenbezogene Maßnahmen – in dieser Reihenfolge, geregelt nach TRBS 1111 Punkt 5.5.1 – ergriffen werden:

Das TOP-Prinzip im Detail:

Technische Maßnahmen: verhindern oder ändern das Wirken werden der Gefahr direkt an der Gefährdungsquelle. Z.B. ein Geländern wird an der Absturzkante (Gefährdungsquelle) aufgebaut und verhindert so den Absturz über die Dachkante (Wirkung der Gefährdung). Dadurch ist also dauerhaft das Wirken der Gefährdung verhindert. Oft werden die Technischen Maßnahmen auch als Kollektivschutz bezeichnet, da sie direkt mehre Personen schützen können.

Beispiele: Absperrungen und Umwehrungen wie Brüstungen, Geländer, Schutznetze oder Schutzwände, Einbau von Anschlageinrichtungen für PSAgA, Aufzüge sowie Treppen mit Steigschutz, Schutznetze oder Schutzwände

Organisatorische Maßnahmen: sind Maßnahmen zu Zeitlichen Trennung der Gefährdungsquelle von der Person. Z.B. durch festlegen von Abständen zur Absturzkante. Die Maßnahme wird immer nur dann wirksam, wenn Personen auch auf dem Dach sind. Sobald die Personen wieder vom Dach gegangen sind. Ist auch automatisch die Schutzmaßnahme vorbei.

Beispiele: Gefährdungsbeurteilung, Vorsorgeuntersuchung nach DGUV Grundsatz G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“, Beschränkung der Arbeitszeit bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung

Personenbezogene Maßnahmen: sind Maßnahmen, die das Verhalten der Personen ändern

Beispiele: UnterweisungPersönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)  

Wenn am Arbeitsplatz der Einsatz von kollektiven Absturzsicherungen oder Auffangvorrichtungen nicht möglich ist, kommt nach dem TOP-Prinzip eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zum Einsatz. Sie dient als Sammelbegriff für alle sicherheitsrelevanten Ausrüstungsgegenstände zur Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit eines Höhenarbeiters. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist als individuelle Schutzmaßnahme definiert. Für die Verwendung von PSAgA muss als Voraussetzung eine Anschlageinrichtung vorhanden sein und die Anwender müssen für die Verwendung sowie für etwaige erforderliche Rettungsmaßnahmen mindestens alle 12 Monate unterwiesen werden.