Anschlageinrichtungen
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Anschlageinrichtungen im Allgemeinen
Im Einsatz als Teil der Absturzsicherung haben Anschlageinrichtungen eine wichtige Bedeutung. Sie dienen zur Absturzsicherung von Personen und bieten mindestens einen Anschlagpunkt. Die Anschlageinrichtungen können sowohl als Rückhaltesystem als auch als Auffangvorrichtung für PSAgA genutzt werden.
Abhängig nach dem Verwendungszweck unterscheiden sich Anschlageinrichtungen deutlich voneinander. Das können beispielsweise mobile Dreiböcke, Tragarme und Trägerklemmen sein oder permanente Seilsicherungssystemen und Schienensicherungssysteme. Die Grundlage hierzu bildet die DIN EN 795.
Mobile Anschlageinrichtungen, so sagt es ja auch schon das Wort mobil, sind beweglich und können transportabel eingesetzt werden. Im Gegensatz dazu stehen die permanenten Anschlageinrichtungen, welche dauerhaft entweder an Gebäuden (z. B. Dach, Fassade etc.) oder an entsprechenden Unterkonstruktionen (z. B. Kransystemen, Windenergierädern etc.) verbunden.
Hierzu gibt es je nach Untergrundmaterial weitere Unterteilungen. Unterschiede gibt es zudem in der Bewegungsmöglichkeit. Ein Anschlagpunkt (z-B. Sekurant) verfügt über eine einzelne Anschlagöse an der sich die Person befestigen kann und nur im Radius des Verbindungsmittel beweglich ist. Während ein Gleiter bei Seil- oder Schienensicherungssysteme den Anwender über die Strecke der Anschlageinrichtung frei bewegen lässt.
Was ist eine Anschlageinrichtung?
Anschlageinrichtungen sind Teil von Absturzsicherungssystemen und ermöglichen Auf- und Absteigen in beliebigen Höhen und Tiefen an installierten senkrechten Steigleitern oder das Bewegen auf Flächen mit Absturzgefahr wie Flachdächern. Permanente Absturzsicherung kommen in vielen Bereichen zur Anwendung.
Zum Beispiel an Türmen, Schornsteinen, Hochbehältern, Brückenpfeilern, Masten, Antennenträgern, Hochregalen und Industrieanlagen, Gebäuden und Fassaden, in Schachtanlagen, Gruben sowie an Becken im Wasser- und Abwasserbereich.
Die europäische Norm EN 795 für „Persönliche Schutzausrüstung – Anschlageinrichtungen“ legt die Designanforderungen und die Prüfkriterien für Anschlageinrichtungen zur Verwendung durch eine Person fest.
Basierend auf der DGUV Information 201-056 bietet die DIN EN 795 Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen“ die Grundlage für die Klassifizierung der verschiedenen Anschlagpunkte. Die Unterteilung erfolgt dann grob in fünf Typen von Anschlageinrichtungen (Typ A-E). Bei der Verwendung in Deutschland ist für die Typen A, C und D zusätzlich eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich.
- Typ A bezeichnet fest mit dem Untergrund verankerte Einzelanschlagpunkte
- Typ B sind temporäre Anschlagpunkte, die einfach wieder entfernt werden können und beispielsweise nur festgeklemmt sind
- Typ C bezeichnet Seilsicherungssysteme
- Typ D steht für Schienensysteme
- Typ E steht für temporäre Systeme, die beispielsweise durch ihr Eigengewicht stabilisiert werden.
Permanente und temporäre Anschlageinrichtung
Weiteres wird laut Informationstext zwischen zwei Varianten unterschieden. Permanente Anschlagpunkte sind fest installierte Systeme für die vertikale oder horizontale Anwendung. Permanente Absturzsicherungen sind meist Bestandteil von gesamten Schutzsystemen, die aus einer Gefährdungsbeurteilung resultieren. An der Permanenten Absturzsicherung kann die persönliche Absturzsicherung befestigt werden, sodass ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht wird. Die Installation von Permanenten Systemen kann in nahezu jeder Länge durchgeführt werden und sichern so kontinuierlich Arbeits- und Verkehrswege.
Ohne einen Anschlagpunkt ist eine Sicherung im absturzgefährdeten Bereich nicht möglich. Es gibt jedoch Situationen, in denen kein passender Anschlagpunkt vorinstalliert ist bzw. eine permanente Sicherung nicht möglich. Abhilfe schaffen mobile Anschlagpunkte, die flexibel und kurzfristig, je nach Anwendungsfall, einsetzbar sind.
Starre und bewegliche Sicherungssysteme
Innerhalb der Unterteilung permanenter und mobiler Sicherungssysteme kann nochmals unterschieden werden.
Ein „starrer Anschlagpunkt“ ist ein Personenanschlagpunkt oder Einzelanschlagpunkte, mit einer einzelnen Anschlagöse.
Als „beweglicher Anschlagpunkte“ auf Seil oder Schiene werden Seilsicherungssysteme oder Schienensicherungssysteme bezeichnet. Hier befestigt sich der Anwender an einem Läufer, der frei über Teilbereiche oder die gesamte Strecke der Anschlageinrichtung fährt.
Die Unterteilung von Anschlageinrichtungen nach DIN 795 im Überblick
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Zu Anschlageinrichtungen der Klasse bzw. Typ A gehören Anschlagpunkte, die fest mit dem Untergrund verankert werden müssen.
Zu Typ B zählen beispielsweise Trägerklemmen. Diese sind Teil der mobilen Einrichtungen und werden an T-Trägern in Gebäuden montiert. Dazu gehört das Anschlaggerät oder auch die Türtraverse.
Anschlageinrichtungen nach Typ C werden als horizontale Seilsicherungssysteme bezeichnet. Sie bieten eine flexible Führung, die höchstens um 15° zur Horizontalen abweichen darf.
Anschlageinrichtungen nach Typ D, sind horizontale Schienensicherungssysteme. Sie bieten im Unterschied zur Klasse C eine feste Führung, die ebenso um höchstens 15° zur Horizontalen abweichen darf.
Zu Typ E gehören Anschlageinrichtung zur Verwendung auf Flächen, die eine maximale Neigung von 5 Grad zur Horizontalen aufweisen. Deren Funktion beruht ausschließlich auf ihrem Gewicht und der Reibung zwischen der Anschlageinrichtung selbst sowie der Fläche.
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