
Auffanggeräte nach EN 353-2
Die DIN EN 353-2 behandelt Anforderungen an mitlaufende Auffang- bzw. Sicherungsgeräte an einer beweglichen Führung. Diese bewegliche Führung wird durch ein Führungsseil definiert, an dem das Auffanggerät entlangläuft.
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Auffanggeräte nach EN 353-2 und EN 353-1
Die DIN EN 353-2 behandelt Anforderungen an mitlaufende Auffang- bzw. Sicherungsgeräte an einer beweglichen Führung. Die DIN EN 353-1 behandelt Anforderungen an mitlaufende Auffang- und Sicherungsgeräte an fester Führung.
Bestandteile eines Auffangsystems
Zusätzlich zu Führungsseil und Auffanggerät gehören auch ein Verbindungsmittel und ein Auffang-/Haltegurt zu den Bestandteilen eines Auffangsystems. – nähere Erläuterung Auffangsystem. Entweder in dem Verbindungsmittel oder in der beweglichen Führung ist ein Falldämpfer integriert. Alternativ kann auch durch das Zusammenwirken von Auffanggerät und beweglicher Führung eine falldämpfende Wirkung erreicht werden. Durch das Verbindungselement (meist Karabiner) wird der Auffanggurt mit dem mitlaufenden Auffanggerät verbunden.
Wie funktioniert ein Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung bzw. fester Führung?
Das Gerät läuft während der Auf- oder Abwärtsbewegung an dem Führungssystem ohne manuelle Einstellungen. Auf diese Weise kann sich der Höhenarbeiter voll und ganz auf seine Arbeit konzentrieren, während er stets vor einem möglichen Sturz geschützt ist. Im Falle, dass der Benutzer stolpert oder fällt, erhöht sich die Zugkraft auf das Sicherungsgerät schlagartig. Es reagiert auf diese plötzliche Bewegung bzw. Beschleunigung, indem es sofort blockiert und sich an der beweglichen Führung arretiert. Dies geschieht durch eine mechanische Bremsvorrichtung im Inneren des Auffanggerätes, die bei erhöhter Geschwindigkeit bzw. plötzlicher Zugkraft aktiviert wird. Sobald das System arretiert ist, bleibt der Benutzer an der Stelle gesichert, wo der Sturz begann. Um die auf den Körper des Nutzers wirkende Kraft des Sturzes zu minimieren, enthält das Gerät entweder einen integrierten Falldämpfer oder nutzt die Kombination von Sicherungsgerät und Führung, um die Fallenergie zu absorbieren. Dadurch wird die Belastung auf den Körper reduziert und schwere Verletzungen vermieden.
Anforderungen an Auffanggeräte nach DIN EN 353-1 und DIN EN 353-2
Bevor ein Sicherungsgerät gemäß der europäischen Norm DIN EN 353-2 zertifiziert werden kann, muss es verschiedene Tests bestehen. Dazu zählen unter anderem die Überprüfung der Blockierfunktion und der dynamischen Belastbarkeit. Die Testergebnisse müssen sicherstellen, dass die Bremskraft 6 kN nicht überschreitet, da sonst im Ernstfall die auf den Körper wirkende Kraft zu hoch wäre und der Anwender verletzt werden könnte. Zudem darf der Bremsweg maximal 1 Meter betragen.
Prüfung von Auffanggeräten
Als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen Auffanggeräte gemäß DGUV Regel 112-198 jährlich auf ihre Unversehrtheit und ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Diese Überprüfung darf ausschließlich von sachkundigen Personen oder vom Hersteller selbst durchgeführt werden. Unsere Experten bei HöHENPASS sind zertifiziert, diese Prüfungen für Sie vorzunehmen. Gerne führen wir die Inspektion entweder bei Ihnen vor Ort oder in unserem Servicezentrum durch.
Unsere Auffanggeräte Topseller
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Skylotec Mitlaufendes Auffanggerät Scout
FAQ - Mitlaufende Auffanggeräte EN 353-1 und EN 353-2
Was ist der Unterschied zwischen einem mitlaufenden Auffanggerät an „beweglicher Führung“und an „fester Führung“ ?
1. Mitlaufendes Auffanggerät an fester Führung
- Führung: Starres, fest montiertes Führungsseil oder Schiene (z. B. ein fest installiertes Stahlseil oder eine Schiene an einer Leiter).
- Einsatzbereich: Fest installierte Steigschutzeinrichtungen an Leitern, Türmen, Schornsteinen etc. Dauerhafte Systeme, die immer an Ort und Stelle bleiben.
- Vorteile:
- Besonders geeignet für wiederkehrendes Arbeiten an derselben Stelle.
- Benutzerfehler (z. B. falsches Einlegen) sind geringer, da System „geführt“ ist.
2. Mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung
- Führung: Flexibles Seil oder Band (meist textil oder Drahtseil), das temporär mitgeführt oder befestigt wird.
- Einsatzbereich: Mobile Arbeiten, bei denen keine feste Führung vorhanden ist. Bau, Dacharbeiten, temporäre Höhenzugänge.
- Vorteile:
- Keine feste Installation nötig.
- Nachteile:
- Weniger komfortabel bei dauerhaftem Zugang (weil Auf- und Abbau nötig ist).
3. Kernunterschied
- Feste Führung = dauerhaft installiert, starres System, höherer Komfort & Sicherheit für wiederkehrende Arbeiten.
- Bewegliche Führung = mobiles, flexibles System, für temporäre Einsätze.
Für welche Arbeiten eignet sich ein Auffanggerät?
Ein mitlaufendes Auffanggerät eignet sich besonders für Arbeiten in der Höhe, bei denen sich der Nutzer vertikal bewegt und dabei dauerhaft gegen Absturz gesichert sein muss. Typische Einsatzbereiche von Auffanggeräten beweglicher Führung sind das Auf- und Absteigen an Steigleitern, Masten, Türmen oder Gerüsten. Auch auf Dächern oder schrägen Flächen kommt es häufig zum Einsatz, da es dem Anwender Bewegungsfreiheit und Sicherheit gibt. Dadurch, dass es ständig den Bewegungen des Nutzer folgt, ist es ideal für Tätigkeiten, bei denen beide Hände gebraucht werden. Auffanggeräte einschließlich fester Führung werden hingegen vorzugsweise an Steigleitern oder Steigeisengängen verwendet.
Welche Normen müssen mitlaufende Auffanggeräte erfüllen?
Als Teil der persönlichen Schutzausrüstung müssen sie zunächst die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 erfüllen, die die grundlegenden Anforderungen an PSA festlegt. Die europäische Norm EN 353-1 gilt für Geräte mit fester Führung, die Norm EN 353-2 definiert die Anforderungen für mitlaufende Auffanggeräte an beweglichen Führungssystemen. Diese Geräte müssen sich problemlos mit dem Nutzer mitbewegen und im Falle eines Absturzes zuverlässig blockieren. Zudem schreibt die Norm vor, dass die Geräte mechanisch stabil, verschleißfest und auch bei wiederholter Nutzung zuverlässig funktionieren müssen. Werden weitere Komponenten der Absturzsicherung in Verbindung mit einem Auffanggerät für flexible Führungssysteme verwendet, müssen auch für diese die entsprechenden Normen eingehalten werden. Dazu gehören beispielsweise die EN 354 für Verbindungsmittel, die EN 355 für oder die EN 362 für Karabiner.
Wie oft muss ein Auffanggerät geprüft werden?
Wie alle anderen Elemente der PSAgA müssen auch Auffanggeräte mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person gemäß DGUV 312-906 geprüft werden. Nach jedem Unfall oder einer außergewöhnlichen Belastung des Systems ist ebenfalls eine Überprüfung durch eine sachkundige Person erforderlich. Außerdem hat gemäß DGUV Regel 112-198 vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung durch den Nutzer zu erfolgen, um die Ausrüstung, seien es Sicherungsgeräte, Karabiner oder Gurte, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen Rettungsgeräten und Auffanggeräten?
Der Unterschied liegt in der Funktion der beiden Geräte: Ein Auffanggerät erkennt einen Fall und stoppt ihn sofort und automatisch. Rettungsgeräte arbeiten auf eine andere Weise: Sie dienen zur Rettung eines bereits Verunfallten oder zur Eigenrettung bei drohender Gefahr. Auffanggerät: Sichert dich während der Arbeit → stoppt den Sturz. Rettungsgerät: Holt dich nach einem Sturz oder Notfall wieder sicher herunter → ermöglicht die Rettung.
Aus welchem Material bestehen mitlaufende Auffanggeräte?
Viele Geräte bestehen aus robustem Aluminium oder Edelstahl, wodurch sie langlebig und widerstandsfähig gegenüber Witterungseinflüssen sind. Dennoch sollten Nutzer von Auffanggeräten bezüglich der Lagerung und Lebensdauer immer auf Angaben der Hersteller achten.

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