Sicherheit auf Hubarbeitsbühnen: Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Verbindungsmitteln
Hubarbeitsbühnen sind unverzichtbare Hilfsmittel für Arbeiten in der Höhe, bergen jedoch erhebliche Absturzrisiken. Besonders der Katapult- oder Peitscheneffekt, ausgelöst durch plötzliche Bewegungen oder Kollisionen, kann Bediener aus der Bühne schleudern. Daher ist es essenziell, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Unfälle zu vermeiden.
Die DIN 19427 legt fest, wie Personen in den Arbeitskörben fahrbarer Hubarbeitsbühnen gesichert werden müssen, um das Risiko des Herausschleuderns zu minimieren.
Absturzrisiken auf Hubarbeitsbühnen
Zu den Hauptgefahren beim Arbeiten in Hubarbeitsbühnen zählen:
- Herausstürzen durch Fehlfunktionen der Tragkonstruktion, Einsinken der Bühne oder Fehlverhalten des Anwenders (Hinauslehnen über Geländer)
- Kollision der Hubarbeitsbühne mit anderen Strukturen oder Fahrzeugen
- Katapult- bzw. Peitscheneffekt durch plötzliche Kollisionen oder Verhaken der Bühne an Hindernissen – je weiter die Bühne ausgefahren ist, desto stärker kann dieser Effekt ausfallen. Dieser Effekt überträgt sich vom Ausleger auf die Arbeitsbühne und kann sogar schon durch herabfallende Gegenstände ausgelöst werden.
Kommt es zu einem Absturz, besteht ein hohes Verletzungsrisiko bis hin zu tödlichen Folgen. Gestürzte Personen können gegen Hindernisse geschleudert oder eingeklemmt werden – selbst bei nur teilweise ausgefahrener Bühne!

Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik
Laut DIN EN 280:2016-04 müssen Hubarbeitsbühnen mit Anschlageinrichtungen für Auffangsysteme ausgestattet sein. An diesen Anschlageinrichtungen können sich Nutzer mit ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) anschlagen ohne Gefahr zu laufen, dass sich das Verbindungsmittel ungewollt lösen könnte. Allerdings sind nicht alle Auffangsysteme bestehend aus Auffanggurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkt, für die Anwendung in Hubarbeitsbühnen ausgelegt. Sie müssen die auf den Körper des Anwenders wirkenden Kräfte im Falle eines Sturzes auf max. 3 kN reduzieren, da es sonst zu schwerwiegenden Verletzungen kommen kann (DIN EN 280).
Es gibt jedoch noch weitere Anforderungen an Auffangsysteme, die in Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden:
- Das System muss ein Verbindungsmittel mit integriertem Falldämpfer gemäß DIN EN 355 enthalten. Falls das Verbindungsmittel keinen integrierten Falldämpfer besitzt, ist ein externer Falldämpfer erforderlich, um die beim Sturz auftretenden Kräfte zu begrenzen.
- Alternativ kann ein Höhensicherungsgerät nach DIN EN 360 oder ein mitlaufendes Auffanggerät nach DIN EN 353-2 verwendet werden.
- Die maximale Gesamtlänge des Systems darf 1,80 m nicht überschreiten. Dabei sollte das Verbindungsmittel oder genutzte Gerät stets so kurz wie möglich gehalten werden.
- Jeder Anschlagpunkt ist ausschließlich für eine Person vorgesehen. Sind mehrere Personen in der Arbeitsbühne tätig, müssen entsprechend ausreichend viele Anschlagpunkte vorhanden sein.
- Anzuwendende Auffanggurte gemäß DIN EN 361 müssen sowohl eine vordere als auch eine hintere Auffangöse besitzen.
Selbst wenn alle Anforderungen der DIN EN 19427 erfüllt sind, ist ein aktuelles Rettungskonzept zwingend erforderlich. Im Falle eines Sturzes in das Auffangsystem muss sichergestellt sein, dass die betroffene Person umgehend gerettet wird. Da eine Selbstrettung in manchen Situationen nicht möglich ist, muss stets eine zweite, geschulte Person vor Ort sein, die das Rettungskonzept kennt und umsetzen kann. Eine verzögerte Rettung kann zu einem Hängetrauma führen, das im schlimmsten Fall lebensbedrohlich ist.
Positionierung der Anschlageinrichtungen
Auch die Position der Anschlageinrichtungen spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit der Anwender. Sie darf maximal 750 mm über dem Boden der Arbeitsbühnen angebracht werden. Besser ist es, wenn sie auf Höhe der Fußleiste angebracht ist. Dies gilt nicht nur für das Arbeiten in der Arbeitsbühne, sondern auch während dem Fahren/Bedienen dieser.
Kennzeichnung geeigneter PSAgA für den Einsatz auf Hubarbeitsbühnen
Sicherungssysteme, die in Hubarbeitsbühnen verwendet werden, müssen bestimmte Kennzeichnungen aufweisen, um eine sichere Anwendung zu gewährleisten. Die DIN 19427 legt fest, welche Angaben erforderlich sind.
Auf den Bestandteilen der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss neben dem Verweis auf die Norm auch die maximale Nennlast angegeben sein, die nicht überschritten werden darf. Zudem muss der Hersteller ein Piktogramm anbringen, das die zulässige Verwendung auf Hubarbeitsbühnen bestätigt. Darüber hinaus muss auf allen Verbindungsmitteln ein aufgedrucktes „A“ vorhanden sein, welches bestätigt, dass diese an der Auffangöse eines Auffanggurts befestigt werden dürfen.

Fazit
Der sichere Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung und die richtige Auswahl persönlicher Schutzausrüstung. Die Einhaltung normgerechter Auffangsysteme sowie die korrekte Positionierung der Anschlageinrichtungen tragen maßgeblich zur Unfallverhütung bei. Nur durch konsequente Sicherheitsmaßnahmen lassen sich schwere Unfälle verhindern und die Arbeit in der Höhe sicher gestalten.
Alle verwendeten Verbindungsmittel müssen zwingend der DIN 19427 entsprechen. Sowohl Arbeitgeber als auch Anwender sind dafür verantwortlich, dies sicherzustellen. Verbindungsmittel, die nicht dieser Norm entsprechen, können die Sicherheit erheblich gefährden und im Ernstfall zu schweren Unfällen oder Haftungsansprüchen führen.
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