Leitfaden Gefährdungsbeurteilung: Alles, was man zur Gefährdungsbeurteilung (GBU) wissen muss
Das Thema Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz wird auch heute noch in einigen Unternehmen als lästig oder unnötig angesehen.
Bei HöHENPASS steht die Sicherheit am Arbeitsplatz an erster Stelle, und das nicht nur, aber besonders beim Arbeiten in der Höhe. Wir wissen, wie wichtig es ist, potentielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und zu minimieren, bevor Mitarbeiter in gefährliche Situationen geraten. Aus diesem Grund haben wir viele Informationen, die es zum Thema Gefährdungsbeurteilung gibt, hier zusammengestellt. So können Sie sich eine fundierte Wissensgrundlage zum Thema Gefährdungsbeurteilung aufbauen.
Wie oft sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Was beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung?
Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung
In welchen Betrieben muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Hierzu findet sich keine eindeutige Regelung im Arbeitsschutzgesetz oder in den DGUV Vorschriften. Hilfestellung liefern jedoch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, mithilfe von branchen- und bereichsspezifischen Handlungshilfen. Unsere Erfahrung bei Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze in der Höhe hat gezeigt, dass die 7-Schritte-Methode der BG ETEM (siehe Bild 2) einen sinnvollen Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung darstellt. Die Methode kann für die verschiedensten Arbeitsplätze herangezogen werden, so auch für Arbeiten in der Höhe. Sie umfasst die folgenden Schritte:
Der erste Schritt besteht darin, alle möglichen Gefährdungen bei Arbeiten in der Höhe zu identifizieren. Dies können Sturzrisiken, instabile Untergründe oder Wetterbedingungen sein.
Listen Sie alle Personen auf, die in der Höhe arbeiten. Dies können Bauarbeiter und Handwerker auf Baustellen und in der Industrie sein, aber auch Mitarbeiter in anderen Bereichen.
Nun folgt die Bewertung der vorher identifizierten Gefährdungen nach ihrer Wahrscheinlichkeit und ihrem Schadenspotenzial. Um welche Gefährdungen sollte sich am dringendsten gekümmert werden?
Um auch zukünftig alle erkannten Gefährdungen zu minimieren oder zu beseitigen, müssen klar definierte Maßnahmen entwickelt werden. Geeignete Maßnahmen können die Bereitstellung von Schutzausrüstung und Schulungen oder die Verbesserung von Arbeitsprozessen sein.
Die festgelegten und festgeschriebenen Maßnahmen müssen nun konsequent von allen Mitarbeitern umgesetzt werden. Dafür sollte sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter über die notwendigen Ressourcen und Schulungen verfügen.
Als Arbeitgeber oder Verantwortlicher behalte ich die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen im Auge und passe sie bei Bedarf an. Eine kontinuierliche Überwachung ist für sicherstes Arbeiten (besonders bei Arbeiten in der Höhe) entscheidend.
Alle Schritte und Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sollten dokumentiert werden. Zum Einen wird dies gesetzlich verlangt, zum Anderen dient dies auch der Transparenz und Nachvollziehbarkeit.