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Leitfaden Gefährdungsbeurteilung: Alles, was man zur Gefährdungsbeurteilung (GBU) wissen muss


LEXIKON ABSTURZSICHERUNG UND ARBEITSSICHERHEIT

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Das Thema Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz wird auch heute noch in einigen Unternehmen als lästig oder unnötig angesehen.  
Bei HöHENPASS steht die Sicherheit am Arbeitsplatz an erster Stelle, und das nicht nur, aber besonders beim Arbeiten in der Höhe. Wir wissen, wie wichtig es ist, potentielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und zu minimieren, bevor Mitarbeiter in gefährliche Situationen geraten. Aus diesem Grund haben wir viele Informationen, die es zum Thema Gefährdungsbeurteilung gibt, hier zusammengestellt. So können Sie sich eine fundierte Wissensgrundlage zum Thema Gefährdungsbeurteilung aufbauen.

Wie oft sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? 

Eine Gefährdungsbeurteilung sollte immer dann durchgeführt werden, wenn eine neue Tätigkeit aufgenommen, oder ein neuer Arbeitsplatz eingerichtet wird. Hierbei ist es notwendig, die Beurteilung bereits vor der ersten Nutzung des Arbeitsplatzes/der Arbeitsmittel durchzuführen. Ein weiterer Anlass zur Gefährdungsbeurteilung stellt auch ein Arbeitsunfall oder Beinaheunfall dar. Auch bei steigenden Fehlzeiten infolge von Gesundheitsbeeinträchtigungen sollte umgehend eine Beurteilung durchgeführt werden. Technische Schutzmaßnahmen hingegen müssen gemäß §7 Abs.7 GefStoffV regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr, überprüft werden. 

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung durchführen? 

Wer eine Gefährdungsbeurteilung durchführen darf, ist gesetzlich nicht ganz eindeutig definiert. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber der erste Verantwortliche, doch laut ArbSchG und § 6 Absatz 11 der GefStoffV darf nur eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung durchführen. Verfügt der Arbeitgeber also nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so muss er sich fachkundig beraten lassen. Fachkundig ist laut §2 BetrSichV derjenige, der „zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt“. So können also auch Fachkräfte für Sicherheit oder Betriebsärzte fachkundig sein. Bei der Arbeit in der Höhe sollte eine Gefährdungsbeurteilung von Experten durchgeführt werden, da es sich hierbei um besondere Problemstellungen und Sicherheitsanforderungen handelt. 
Mehr hierzu erfahren Sie hier!

Was beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung?

Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung umfasst die Ermittlung und Bewertung aller möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz im Gesamten. Neben der rein physischen Bewertung werden die Arbeitsplätze und Tätigkeiten auch nach physikalischen, chemischen, biologischen und psychischen Gesichtspunkten analysiert. Weitere Informationen zu den verschiedenen Typen der Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier!

Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung

Unser Leitfaden wurde anhand der aktuell geltenden rechtlichen Vorschriften (Oktober 2023) und den „7 Schritten zur Gefahrenanalyse“ der BG ETEM erstellt. Der aktuelle Stand steht hier zum Download zur Verfügung. Änderungen sind jederzeit möglich.

In welchen Betrieben muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung sollte in jedem Unternehmen durchgeführt werden, egal wie viele oder wenige Mitarbeiter in diesem beschäftigt sind. Weiterführend wird auf Basis der Gefährdungsbeurteilung eine Betriebsanweisung und ggf. auch ein Rettungskonzept erstellt werden. Sollten Sie Hilfe in diesen Bereichen benötigen stehen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.
Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung (in der Höhe) ab?

Hierzu findet sich keine eindeutige Regelung im Arbeitsschutzgesetz oder in den DGUV Vorschriften. Hilfestellung liefern jedoch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, mithilfe von branchen- und bereichsspezifischen Handlungshilfen. Unsere Erfahrung bei Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze in der Höhe hat gezeigt, dass die 7-Schritte-Methode der BG ETEM (siehe Bild 2) einen sinnvollen Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung darstellt. Die Methode kann für die verschiedensten Arbeitsplätze herangezogen werden, so auch für Arbeiten in der Höhe. Sie umfasst die folgenden Schritte: 



Der erste Schritt besteht darin, alle möglichen Gefährdungen bei Arbeiten in der Höhe zu identifizieren. Dies können Sturzrisiken, instabile Untergründe oder Wetterbedingungen sein.

 

Listen Sie alle Personen auf, die in der Höhe arbeiten. Dies können Bauarbeiter und Handwerker auf Baustellen und in der Industrie sein, aber auch Mitarbeiter in anderen Bereichen. 

Nun folgt die Bewertung der vorher identifizierten Gefährdungen nach ihrer Wahrscheinlichkeit und ihrem Schadenspotenzial. Um welche Gefährdungen sollte sich am dringendsten gekümmert werden?

Um auch zukünftig alle erkannten Gefährdungen zu minimieren oder zu beseitigen, müssen klar definierte Maßnahmen entwickelt werden. Geeignete Maßnahmen können die Bereitstellung von Schutzausrüstung und Schulungen oder die Verbesserung von Arbeitsprozessen sein. 

Die festgelegten und festgeschriebenen Maßnahmen müssen nun konsequent von allen Mitarbeitern umgesetzt werden. Dafür sollte sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter über die notwendigen Ressourcen und Schulungen verfügen.

Als Arbeitgeber oder Verantwortlicher behalte ich die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen im Auge und passe sie bei Bedarf an. Eine kontinuierliche Überwachung ist für sicherstes Arbeiten (besonders bei Arbeiten in der Höhe) entscheidend. 

Alle Schritte und Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sollten dokumentiert werden. Zum Einen wird dies gesetzlich verlangt, zum Anderen dient dies auch der Transparenz und Nachvollziehbarkeit.