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INFOBLATT „NEUE“ DGUV REGEL 112-199


Vor kurzem wurde die DGUV Regel 112-199 aktualisiert, eine Regel zur Vermeidung von Arbeitsunfällen in Bereichen, in denen persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zum Einsatz kommt. 

WAS SIND DIE WESENTLICHEN ÄNDERUNGEN DER DGUV 112-199?

Rettungssysteme sind ein Teilbereich der persönlichen Absturzschutzsysteme. 
Man findet nun eine Erläuterung sowie eine Abgrenzung: Rettungssystemen/PSAgA/Systeme für seilunterstützten Zugang in der neuen DGUV

Das Thema Gefährdungsbeurteilung wurde in der neuen DGUV 112-199 vertieft. Die Gefährdungsbeurteilung ist vor jeder Benutzung von PSA gegen Absturz durchzuführen. 
Neu hinzugekommen ist die Prüfung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit der rettenden Person.

In der alten DGUV 112-199 wurde der Begriff Rettungskonzept nicht behandelt. 
Bei der Benutzung von PSAgA kann es in gewissen Situationen zu längerem Hängen im Auffanggurt und im schlimmsten Fall zu einem Hängetrauma kommen.
„Um schnellstmöglich eine Rettung durchführen und damit eine wirksame Erste Hilfe gewährleisten zu können, muss vor der Benutzung von PSA gegen Absturz ein Rettungskonzept erstellt werden. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin bzw. der vor Ort verantwortlichen Person, in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten das Rettungskonzept so auszuarbeiten, dass die zu rettende Person vom Rettungsdienst übernommen werden kann.“ 
Die Auswirkung dieser Neuerung: 
Alle Betriebe, in denen PSAgA zum Einsatz kommt, müssen ein Rettungskonzept erstellen. 
Die Vorgehensweise lässt sich der neuen DGUV Regel entnehmen.

In diesem neuen Kapiteln werden beispielhaft Verfahren zum Retten mit Absturzschutzausrüstungen vorgestellt. Bei den anzuwendenden Rettungsverfahren wird unterschieden zwischen: 

  • Passiver Rettung
  • Aktiver Rettung 
  • Evakuierung und Selbstrettung.

Eingegangen wird besonders auf die Rettung
  • aus Schächten, Behältern, Silos und engen Räumen 
  • aus einer Steigschutzeinrichtung 
  • einer frei hängenden Person 
  • Bergung aus einer Seilschwebebahn 
  • aus einer Windenergieanlage. 

Hier findet man nun eine detaillierte Auflistung aller möglichen Gefährdungen bei der Rettung und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. 

Eine Hilfestellung zur Erstellung eines Rettungskonzeptes

Die Aussage zur jährlichen Unterweisung in der neuen DGUV 112-199 lautet: 

„Ziel der Unterweisung ist, dass die Benutzer der PSAgA im Falle der Rettung die Ausführung der Rettungsverfahren sicher beherrschen. Daher wird empfohlen, die Rettungsübungen gegebenenfalls nicht nur alle 12 Monate, sondern in kürzeren Abständen und unter annähernd realen Bedingungen zu wiederholen.“