INFOBLATT „NEUE“ DGUV REGEL 212-001
vom 13.02.2023
Es gibt einige Änderungen an der DGUV Information 212-001 vorgenommen, über die wir Ihnen hier einen Überblick verschaffen wollen. (Stand 15. Februar 2023)
WAS SIND DIE WESENTLICHEN ÄNDERUNGEN DER DGUV INFORMATION 212-001?
Änderungen Kapitel 3: „Verfahren“
- Ergänzendes Diagramm zur Zuordnung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren nach DIN EN 363 zu den persönlichen Absturzschutzsystemen
- Neuer Abschnitt „Zugang/Zustieg – Schutz gegen Absturz ohne Anwendung von SZP“ ersetzt vorheriges Thema Vorstieg.
- Aktualisierung: „Hinweis für die gegenseitige Rettung“
Neues Kapitel 4: „Anforderungen an die Systemkomponenten und die Zusatzausrüstung“
Hier findet der Nutzer eine grafische Darstellung der Systemkomponenten im Trag- und Sicherungssystem inkl. Erläuterungen zu den Materialanforderungen
Neues Kapitel 5: „Anforderungen an Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen“ als Ersatz für bisheriges Kapitel 6
- Aktualisierung der Inhalte unter Berücksichtigung der TRBS 2121-3 und des DGUV Grundsatzes 312-003.
- Neues „Übersichtsschema der persönlichen Anforderungen an Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen“
Grundlegende Veränderungen des Kapitels 6: „Anwendung von SZP“ (vorher Kapitel 7)
Der Abschnitt zum Thema „Gefährdungsbeurteilung“ wurde zu einem eigenständigen Kapitel umgewandelt
Neues Kapitel 7: „Gefährdungsbeurteilung“
Hier werden mögliche Gefährdungen aufgeführt, die bei der Auswahl von SZP zu beachten sind
Neue Anhänge
- Neuer Anhang 2 „Ausrüstungsbestandteile für die Ausführung von SZP“
- Neuer Anhang 3 „Muster Beauftragung Beschäftigte“
- Neuer Anhang 4 „Muster Beauftragung Aufsichtführende“
- Neuer Anhang 5 „Muster Beauftragung Aufsichtführende mit Pflichtenübertragung“