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Nackenschutz zum Schutz vor der Sonne


DIE GEFAHREN DER SONNE IM ARBEITSSCHUTZ

Mittlerweile sollte jedermann wissen, dass die direkte Einstrahlung von Sonne auf den eigenen Körper Gefahren birgt. Doch wussten Sie auch, dass die in Sonnenstrahlen enthaltene UV-Strahlung sogar die häufigste Ursache für Hautkrebs ist? Seit 2015 wird heller Hautkrebs als Berufskrankheit angesehen und im Jahr 2020 war Hautkrebs die häufigste Berufskrankheit am Bau. Das Thema Sonnenschutz im Arbeitsschutz ist also wichtiger denn je. Deshalb sind nach der Arbeitsstättenverordnung 3 nun alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, Mitarbeiter bei der Arbeit in der Sonne vor solaren UV-Strahlen zu schützen. Wir haben für Sie einige Tipps und Hinweise zusammengetragen, die Ihnen dabei helfen sollen, sich selbst und andere vor den Gefahren der Sonne zu schützen.

FAQ

  • Wie schütze ich mich für Sonneneinstrahlung bei der Arbeit im Freien? 
- Der Grundsatz lautet: Technisch- Organisatorisch- Persönlich. Das TOP Prinzip bedeutet: 
- Technischer Sonnenschutz ist laut DGUV am effektivsten, da durch die Beschattung von Arbeitsplätzen intensive Sonneneinstrahlung direkt vermieden wird.  
- Zusätzlich sollten die Arbeitszeiten so gestaltet werden, dass die Mittagssonne vermieden wird. Im Sommer ist dies die Zeit von 11-16 Uhr. 
- Der persönliche Schutz wird vor allem durch angemessene Arbeitskleidung gewährleistet. Dieser sollte als sinnvolle Ergänzung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen angewendet werden.
- Auf Sonnenschutzmittel (Sonnencremes) sollte erst dann zurückgegriffen werden, wenn anderer Schutz nicht möglich ist.

  • Welche Arbeitskleidung schützt mich vor der Sonne?
- Die Oberbekleidung sollte langärmlig und aus einem atmungsaktivem Material sein. Einige Hersteller bieten eine spezielle Kühlkleidung an, welche die Haut bedeckt, und gleichzeitige Abkühlung bringt. 
- Zu jeder Zeit eine Kopfbedeckung tragen, die nicht nur den Kopf, sondern auch Ohren, Nase und Nacken schützt, da diese Körperteile besonders empfindlich gegenüber UV-Strahlung sind. 
- An Schutzhelmen sollte ein Nackenschutz oder Blendring angebracht werden 
- Sonnenbrillen zum Schutz der Augen

  • Was sollten Arbeitgeber zusätzlich beachten?
- Ab 15 Minuten täglicher UV-Aussetzung sollte die Prüfung geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden.
- Arbeitsschutzprämie für Sonnenschutzkleidung: Pro Anschaffung werden 50% des Anschaffungspreises von der BG Bau übernommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.bgbau.de/fileadmin/Produkte/Arbeitsschutzpraemie/Sonnen-_und_Hitzeschutz_Anforderungen.pdf

  • Ein Nackenschutz schränkt die Sicht ein. Oder? 
- Viele Arbeitnehmer finden Kopfbedeckungen mit Nackenschutz unpraktisch, da dieser oftmals für eine eingeschränkte Sicht und geringere Bewegungsfreiheit sorgt. 
- Allerdings wurde das Design in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt, sodass diese Gründe gegen das Tragen eines Nackenschutzes nicht mehr bestehen.
- Der Trick besteht darin einen Nackenschutz zu wählen, dessen Stoff nach hinten geschnitten ist. So besteht keine Sichteinschränkung.